Zum Hauptinhalt springen

Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII

Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt für Personen unter 65 Jahre, die eine befristete (EM-)Rente beziehen, durch ein Gutachten länger als 6 Monate erwerbsunfähig sind oder sich im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen befeinden, sicherstellt.

Soweit vorhanden:
Personalausweis
aktueller Rentenbescheid
Nachweis über bestehende Krankenversicherung
Nachweis über anderes Einkommen und Vermögen (Kontoauszüge, Sparbücher)
Nachweis über die Unterkunfts- und Heizkosten (Mietvertrag, Mietbescheinigung)
Nachweise über andere Belastungen (Versicherungen etc.)
Schwerbehindertenausweis
Bestallungsurkunde des Betreuers
KFZ-Schein und Kilometerstand

Kontakt

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:13.30 Uhr bis 16.00 Uhr