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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe.

Wer kann Leistungen nach diesem Grundsicherungsgesetz erhalten?

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die
- das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind.

Grundsicherungsleistungen sind abhängig von Einkommen und Vermögen. Dabei ist das Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten bzw. Lebenspartners zu berücksichtigen. 

Soweit vorhanden:
Personalausweis
aktueller Rentenbescheid
Nachweis über bestehende Krankenversicherung
Nachweis über anderes Einkommen und Vermögen (Kontoauszüge, Sparbücher)
Nachweis über die Unterkunfts- und Heizkosten (Mietvertrag, Mietbescheinigung)
Nachweise über andere Belastungen (Versicherungen etc.)
Schwerbehindertenausweis
Bestallungsurkunde des Betreuers
KFZ-Schein und Kilometerstand

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII - Sozialhilfe)

Erwerbsgeminderte Personen (soziale Leistungen)
Alte Menschen (soziale Leistungen)

Kontakt

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