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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Steuer und dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.

Die Steuersätze sind der jeweils gültigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schmallenberg zu entnehmen.

Spielgerätebesteuerung

Kontakt

Rathaus Schmallenberg
Raum: 115
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Dienstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr