Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden als so genannte Gemeindesteuer erhoben.
Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer ist der Messbescheid des zuständigen Finanzamtes.
Hier wird der Steuermessbetrag ausgewiesen, welcher mit einem Prozentsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben wird.
Dieser Hebesatz ist von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen.
Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt auf der Basis des letzten Veranlagungsjahres, wenn nicht ein neuer Messbescheid über die Vorauszahlung vom zuständigen Finanzamt aufgrund dargelegter Gewinnermittlung ergeht.
Den aktuellen Hebesatz der Stadt Schmallenberg finden Sie unter Steuern & Gebühren.
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Abgabenordnung (AO)
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden als so genannte Gemeindesteuer erhoben.
Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer ist der Messbescheid des zuständigen Finanzamtes.
Hier wird der Steuermessbetrag ausgewiesen, welcher mit einem Prozentsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben wird.
Dieser Hebesatz ist von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen.
Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt auf der Basis des letzten Veranlagungsjahres, wenn nicht ein neuer Messbescheid über die Vorauszahlung vom zuständigen Finanzamt aufgrund dargelegter Gewinnermittlung ergeht.
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Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Abgabenordnung (AO)
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- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Miriam
Salamon
- miriam.salamon@schmallenberg.de
Valentina
Falcone
Allgemein
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8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
- valentina.falcone@schmallenberg.de
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden als so genannte Gemeindesteuer erhoben.
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Hier wird der Steuermessbetrag ausgewiesen, welcher mit einem Prozentsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben wird.
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Alter Kirchplatz 1
57392 Schmallenberg
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