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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden als so genannte Gemeindesteuer erhoben.

Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer ist der Messbescheid des zuständigen Finanzamtes.

Hier wird der Steuermessbetrag ausgewiesen, welcher mit einem Prozentsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben wird.

Dieser Hebesatz ist von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen.

Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt auf der Basis des letzten Veranlagungsjahres, wenn nicht ein neuer Messbescheid über die Vorauszahlung vom zuständigen Finanzamt aufgrund dargelegter Gewinnermittlung ergeht.

Den aktuellen Hebesatz der Stadt Schmallenberg finden Sie unter Steuern & Gebühren.

Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Abgabenordnung (AO)

Kontakt

Alexanderhaus
Alter Kirchplatz 1
57392 Schmallenberg
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Dienstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
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