Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner Ursprungsfamilie lebt sondern in einer anderen Familie - einer Pflegefamilie. Der Grund dafür ist, dass die leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, adäquat für ihr Kind zu sorgen. Bevor ein Kind ein Pflegekind wird, hat es also meist schon eine länger anhaltende Notlage erleiden müssen. Es hat Vernachlässigung erlebt und Gewalt oder Missbrauch erfahren.
Pflegeformen:
Kurzzeitpflege
Aufenthalt des Kindes in einer Pflegefamilie mit der klaren Perspektive der Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie. Die Herkunftsfamilie ist für eine gewisse Zeit nicht in der Lage, das Kind weiter zu erziehen und zu versorgen, möchte dies aber in Zukunft wieder tun. Darüber hinaus ist die Beziehung des Kindes zu seiner Familie so, dass eine Zukunftsperspektive besteht und die Eltern weiter Hauptbezugspersonen des Kindes bleiben wollen und sollen.
Die Pflegeeltern müssen in dieser Pflegeform eng mit den Herkunftseltern zusammen arbeiten.
Bereitschaftspflege
Der Aufenthalt des Kindes ist auch hier zeitlich begrenzt. Die Perspektive ist jedoch nicht klar. Entweder geht das Kind zur Herkunftsfamilie zurück, oder es wird in eine Dauerpflegefamilie, manchmal auch in ein Heim vermittelt. Häufig sind die Kinder in Bereitschaftspflege \"in Obhut\" genommen worden, weil es eine Kindeswohlgefährdung in der Herkunftsfamilie gab und nun erst einmal die ganze Situation abgeklärt werden muss.
Wochenpflege
Hier werden die Pflegekinder im Haushalt der Pflegefamilie während der Woche Tag und Nacht oder nur an bestimmten Tagen betreut. Die Gründe für die Wahl dieser Betreuungsform liegen meist in ungünstigen und unregelmäßigen Arbeits- und Ausbildungszeiten oder entfernten Arbeitsorten der Eltern des Kindes.
Dauerpflege
Diese Pflegeform ist eine dauerhafte (langjährige) Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie. Das Kind lebt dort bis zur Verselbständigung. Die Pflegeeltern sind die Hauptbezugspersonen für das Kind.
Sonderpflege
Sonderpflegestellen sind Pflegefamilien, bei denen Kinder mit besonderen Bedürfnissen leben. Diese Pflegeeltern haben eine entsprechende pädagogische Ausbildung und/oder verfügen über langjährige Erziehungserfahrung. Hier werden behinderte, stark entwicklungsbeeinträchtigte oder ältere Kinder dauerhaft untergebracht. Diese Kinder haben einen besonderen erhöhten Erziehungsanspruch an die Pflegeeltern.
Die Pflegeeltern
müssen
- sich auf die Persönlichkeit, Bedürfnisse, Ängste... des Kindes einlassen und ihm ein angemessenes Erziehungsverhalten entgegenbringen
- die Herkunft des Kindes akzeptieren
- die Besuchskontakte zu der Herkunftsfamilie unter Begleitung des Jugendamtes zulassen können
- akzeptieren, dass sie ein Kind erziehen, dass sich möglicherweise anders entwickelt als andere Kinder
- sich der besonderen Aufgabe als Erziehungsinstanz unter öffentlicher Mitwirkung bewusst sein.
Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner Ursprungsfamilie lebt sondern in einer anderen Familie - einer Pflegefamilie. Der Grund dafür ist, dass die leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, adäquat für ihr Kind zu sorgen. Bevor ein Kind ein Pflegekind wird, hat es also meist schon eine länger anhaltende Notlage erleiden müssen. Es hat Vernachlässigung erlebt und Gewalt oder Missbrauch erfahren.
Pflegeformen:
Kurzzeitpflege
Aufenthalt des Kindes in einer Pflegefamilie mit der klaren Perspektive der Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie. Die Herkunftsfamilie ist für eine gewisse Zeit nicht in der Lage, das Kind weiter zu erziehen und zu versorgen, möchte dies aber in Zukunft wieder tun. Darüber hinaus ist die Beziehung des Kindes zu seiner Familie so, dass eine Zukunftsperspektive besteht und die Eltern weiter Hauptbezugspersonen des Kindes bleiben wollen und sollen.
Die Pflegeeltern müssen in dieser Pflegeform eng mit den Herkunftseltern zusammen arbeiten.
Bereitschaftspflege
Der Aufenthalt des Kindes ist auch hier zeitlich begrenzt. Die Perspektive ist jedoch nicht klar. Entweder geht das Kind zur Herkunftsfamilie zurück, oder es wird in eine Dauerpflegefamilie, manchmal auch in ein Heim vermittelt. Häufig sind die Kinder in Bereitschaftspflege \"in Obhut\" genommen worden, weil es eine Kindeswohlgefährdung in der Herkunftsfamilie gab und nun erst einmal die ganze Situation abgeklärt werden muss.
Wochenpflege
Hier werden die Pflegekinder im Haushalt der Pflegefamilie während der Woche Tag und Nacht oder nur an bestimmten Tagen betreut. Die Gründe für die Wahl dieser Betreuungsform liegen meist in ungünstigen und unregelmäßigen Arbeits- und Ausbildungszeiten oder entfernten Arbeitsorten der Eltern des Kindes.
Dauerpflege
Diese Pflegeform ist eine dauerhafte (langjährige) Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie. Das Kind lebt dort bis zur Verselbständigung. Die Pflegeeltern sind die Hauptbezugspersonen für das Kind.
Sonderpflege
Sonderpflegestellen sind Pflegefamilien, bei denen Kinder mit besonderen Bedürfnissen leben. Diese Pflegeeltern haben eine entsprechende pädagogische Ausbildung und/oder verfügen über langjährige Erziehungserfahrung. Hier werden behinderte, stark entwicklungsbeeinträchtigte oder ältere Kinder dauerhaft untergebracht. Diese Kinder haben einen besonderen erhöhten Erziehungsanspruch an die Pflegeeltern.
Die Pflegeeltern
müssen
- sich auf die Persönlichkeit, Bedürfnisse, Ängste... des Kindes einlassen und ihm ein angemessenes Erziehungsverhalten entgegenbringen
- die Herkunft des Kindes akzeptieren
- die Besuchskontakte zu der Herkunftsfamilie unter Begleitung des Jugendamtes zulassen können
- akzeptieren, dass sie ein Kind erziehen, dass sich möglicherweise anders entwickelt als andere Kinder
- sich der besonderen Aufgabe als Erziehungsinstanz unter öffentlicher Mitwirkung bewusst sein.
- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Klara
Schmidt
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
- klara.schmidt@schmallenberg.de
Pflegekinder/Pflegekinderdienst
Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner Ursprungsfamilie lebt sondern in einer anderen Familie - einer Pflegefamilie. Der Grund dafür ist, dass die leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, adäquat für ihr Kind zu sorgen. Bevor ein Kind ein Pflegekind wird, hat es also meist schon eine länger anhaltende Notlage erleiden müssen. Es hat Vernachlässigung erlebt und Gewalt oder Missbrauch erfahren.
Pflegeformen:
Kurzzeitpflege
Aufenthalt des Kindes in einer Pflegefamilie mit der klaren Perspektive der Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie. Die Herkunftsfamilie ist für eine gewisse Zeit nicht in der Lage, das Kind weiter zu erziehen und zu versorgen, möchte dies aber in Zukunft wieder tun. Darüber hinaus ist die Beziehung des Kindes zu seiner Familie so, dass eine Zukunftsperspektive besteht und die Eltern weiter Hauptbezugspersonen des Kindes bleiben wollen und sollen.
Die Pflegeeltern müssen in dieser Pflegeform eng mit den Herkunftseltern zusammen arbeiten.
Bereitschaftspflege
Der Aufenthalt des Kindes ist auch hier zeitlich begrenzt. Die Perspektive ist jedoch nicht klar. Entweder geht das Kind zur Herkunftsfamilie zurück, oder es wird in eine Dauerpflegefamilie, manchmal auch in ein Heim vermittelt. Häufig sind die Kinder in Bereitschaftspflege \"in Obhut\" genommen worden, weil es eine Kindeswohlgefährdung in der Herkunftsfamilie gab und nun erst einmal die ganze Situation abgeklärt werden muss.
Wochenpflege
Hier werden die Pflegekinder im Haushalt der Pflegefamilie während der Woche Tag und Nacht oder nur an bestimmten Tagen betreut. Die Gründe für die Wahl dieser Betreuungsform liegen meist in ungünstigen und unregelmäßigen Arbeits- und Ausbildungszeiten oder entfernten Arbeitsorten der Eltern des Kindes.
Dauerpflege
Diese Pflegeform ist eine dauerhafte (langjährige) Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie. Das Kind lebt dort bis zur Verselbständigung. Die Pflegeeltern sind die Hauptbezugspersonen für das Kind.
Sonderpflege
Sonderpflegestellen sind Pflegefamilien, bei denen Kinder mit besonderen Bedürfnissen leben. Diese Pflegeeltern haben eine entsprechende pädagogische Ausbildung und/oder verfügen über langjährige Erziehungserfahrung. Hier werden behinderte, stark entwicklungsbeeinträchtigte oder ältere Kinder dauerhaft untergebracht. Diese Kinder haben einen besonderen erhöhten Erziehungsanspruch an die Pflegeeltern.
Die Pflegeeltern
müssen
- sich auf die Persönlichkeit, Bedürfnisse, Ängste... des Kindes einlassen und ihm ein angemessenes Erziehungsverhalten entgegenbringen
- die Herkunft des Kindes akzeptieren
- die Besuchskontakte zu der Herkunftsfamilie unter Begleitung des Jugendamtes zulassen können
- akzeptieren, dass sie ein Kind erziehen, dass sich möglicherweise anders entwickelt als andere Kinder
- sich der besonderen Aufgabe als Erziehungsinstanz unter öffentlicher Mitwirkung bewusst sein.
Kontakt
Raum: 307
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Tag | |
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Montag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
Dienstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr |