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Kostenbeiträge im Rahmen der Jugendhilfe

Die Leistungen der Jugendhilfe umfassen u. a. Angebote zur Förderung in Tageseinrichtungen, Hilfe im Rahmen von Vollzeitpflege, Heimerziehung, Eingliederungshilfe.

Bei Gewährung von Hilfen außerhalb des Elternhauses werden die Eltern zur Zahlung einen Kostenbeitrages herangezogen. Jeder Elternteil ist nach seinen finanziellen Verhältnissen zu veranlagen.

Die Höhe des Kostenbeitrages richtet sich nach der Einkommensgruppe und der Beitragsstufe.

Bei vollstationärer Betreuung des Kindes wird mindestens ein Kostenbeitrag in Höhe des Erstkindergeldes festgesetzt.

Jugendhilfe

Kontakt

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag:8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
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