Wer erhält Wohngeld ?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen.
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. So kann in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Beratung erfolgen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Schmallenberg eingeht.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wer erhält Wohngeld ?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen.
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. So kann in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Beratung erfolgen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Schmallenberg eingeht.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wer erhält Wohngeld ?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen.
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. So kann in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Beratung erfolgen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Schmallenberg eingeht.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wer erhält Wohngeld ?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen.
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. So kann in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Beratung erfolgen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Schmallenberg eingeht.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wer erhält Wohngeld ?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen.
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. So kann in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Beratung erfolgen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Schmallenberg eingeht.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wer erhält Wohngeld ?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen.
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. So kann in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Beratung erfolgen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Schmallenberg eingeht.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wer erhält Wohngeld ?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen.
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. So kann in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Beratung erfolgen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Schmallenberg eingeht.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wer erhält Wohngeld ?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen.
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. So kann in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Beratung erfolgen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Schmallenberg eingeht.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wer erhält Wohngeld ?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen.
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. So kann in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Beratung erfolgen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Schmallenberg eingeht.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wer erhält Wohngeld ?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen.
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. So kann in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Beratung erfolgen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Schmallenberg eingeht.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
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- Anschrift
- 001Unterm Werth 157392Schmallenberg
Theresa
Simon
Sozialamt
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
- theresa.simon@schmallenberg.de
Wohngeld
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- Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
- Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
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- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern)
Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel.
Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren. So kann in einem persönlichen Gespräch eine individuelle Beratung erfolgen.
Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Schmallenberg eingeht.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
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Raum: 17
Unterm Werth 1
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