Die Aufgaben der Stadt Schmallenberg als zuständige Stelle gem. § 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens werden seit dem 01.08.2012 vom Hochsauerlandkreis wahrgenommen. Damit ist der Hochsauerlandkreis auch für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) zuständig.
Auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises erfahren Sie die Ansprechpartner und erhalten weitere Informationen zur Wohnbauförderung
Die Aufgaben der Stadt Schmallenberg als zuständige Stelle gem. § 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens werden seit dem 01.08.2012 vom Hochsauerlandkreis wahrgenommen. Damit ist der Hochsauerlandkreis auch für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) zuständig.
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Wohnberechtigungsschein
Die Aufgaben der Stadt Schmallenberg als zuständige Stelle gem. § 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens werden seit dem 01.08.2012 vom Hochsauerlandkreis wahrgenommen. Damit ist der Hochsauerlandkreis auch für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) zuständig.
Auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises erfahren Sie die Ansprechpartner und erhalten weitere Informationen zur Wohnbauförderung