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Soziale Gruppenarbeit

Soziale Gruppenarbeit zählt zu den ambulanten Hilfen zur Erziehung und ist geeignet für ältere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Sie soll positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten vermitteln, die zur Achtung des Anderen, zu Selbstbewusstsein und zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen verhelfen.

<link bundesrecht.juris.de/sgb_8/ _blank external-link-new-window>Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe)</link>

§ 29 SGB VIII - Soziale Gruppenarbeit:
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.