Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Schmallenberg
- Der Bürgermeister -
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg
Rücknahme von Gewerbeflächen – Zusammenfassende Änderung von „Gewerbliche Baufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ für insgesamt 2 Teilflächen in den Stadtteilen Schmallenberg und Dorlar
Hier: Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat zum Zwecke der Reduzierung obsoleter Gewerblicher Bauflächenreserven im städtischen Flächennutzungsplan am 24.11.2022 den nachfolgenden Beschluss zu dessen 45. Änderung gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Zweck und Ziel der Änderung ist die Rücknahme von einer gewerblichen Baufläche im Stadtteil Schmallenberg (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) und einer gewerblichen Baufläche im Stadtteil Dorlar (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) durch die rückführende Umplanung in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft.“
Der sich aus 2 Teilflächen zusammensetzende Geltungsbereich der 45. Flächennutzungsplan-Änderung ist aus den nachfolgenden Übersichtsplänen (Teilbereich 1 / Stadt Schmallenberg, Teilbereich 2 / Dorlar) zu ersehen.
Der vorstehende Beschluss zur Einleitung und Durchführung des 45. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachungsanordnung
Betr.: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg
Rücknahme von Gewerbeflächen – Zusammenfassende Änderung von „Gewerbliche Baufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ für insgesamt 2 Teilflächen in den Stadtteilen Schmallenberg und Dorlar
Hier: Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat zum Zwecke der Reduzierung obsoleter Gewerblicher Bauflächenreserven im städtischen Flächennutzungsplan am 24.11.2022 den nachfolgenden Beschluss zu dessen 45. Änderung gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Zweck und Ziel der Änderung ist die Rücknahme von einer gewerblichen Baufläche im Stadtteil Schmallenberg (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) und einer gewerblichen Baufläche im Stadtteil Dorlar (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) durch die rückführende Umplanung in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft.“
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 24.11.2022 übereinstimmt und
- nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.
Schmallenberg, den 15.09.2023
gez. König
Bürgermeister