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Öffentliche Bekanntmachung

Städtische Bauleitplanung

45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg

Rücknahme von Gewerbeflächen – Zusammenfassende Änderung von „Gewerbliche Baufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ für insgesamt 2 Teilflächen in den Stadtteilen Schmallenberg und Dorlar

Hier: Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)

 

Stadt Schmallenberg                           

- Der Bürgermeister -

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg

Rücknahme von Gewerbeflächen – Zusammenfassende Änderung von „Gewerbliche Baufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ für insgesamt 2 Teilflächen in den Stadtteilen Schmallenberg und Dorlar

Hier: Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens

(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)

 

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat zum Zwecke der Reduzierung obsoleter Gewerblicher Bauflächenreserven im städtischen Flächennutzungsplan am 24.11.2022 den nachfolgenden Beschluss zu dessen 45. Änderung gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Zweck und Ziel der Änderung ist die Rücknahme von einer gewerblichen Baufläche im Stadtteil Schmallenberg (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) und einer gewerblichen Baufläche im Stadtteil Dorlar (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) durch die rückführende Umplanung in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft.“

Der sich aus 2 Teilflächen zusammensetzende Geltungsbereich der 45. Flächennutzungsplan-Änderung ist aus den nachfolgenden Übersichtsplänen (Teilbereich 1 / Stadt Schmallenberg, Teilbereich 2 / Dorlar) zu ersehen.

Der vorstehende Beschluss zur Einleitung und Durchführung des 45. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Betr.:  45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg

Rücknahme von Gewerbeflächen – Zusammenfassende Änderung von „Gewerbliche Baufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ für insgesamt 2 Teilflächen in den Stadtteilen Schmallenberg und Dorlar

Hier:   Beschluss zur Einleitung und Durchführung des Änderungsverfahrens

(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)      

    

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat zum Zwecke der Reduzierung obsoleter Gewerblicher Bauflächenreserven im städtischen Flächennutzungsplan am 24.11.2022 den nachfolgenden Beschluss zu dessen 45. Änderung gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Zweck und Ziel der Änderung ist die Rücknahme von einer gewerblichen Baufläche im Stadtteil Schmallenberg (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) und einer gewerblichen Baufläche im Stadtteil Dorlar (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) durch die rückführende Umplanung in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 24.11.2022 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

Schmallenberg, den 15.09.2023

 

gez. König

Bürgermeister