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Planung und Bau von Windrädern im Bereich der Stadt Schmallenberg

Informationen von Bürgermeister Burkhard König

Einleitung

Spätestens mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine und der dadurch ausgelösten Energiekrise im Jahre 2022 aber auch den Auswirkungen des Klimawandels geschuldet, genießt der Ausbau erneuerbarer Energien in der EU wie auch in Deutschland absolute Priorität.

§ 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit.

Diesem Leitsatz folgend, sind Vorhaben zum Ausbau der Windenergie im baurechtlichen Außenbereich privilegiert. Der ansonsten gebotene Schutz des Außenbereiches kann diesen Vorhaben nicht entgegengehalten werden.

Regionalplan

Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern Ausbauziele zum beschleunigten Ausbau der Windkraft vorgegeben. Das Land Nordrhein-Westfalen muss bis 2027 1,1 % und bis 2030 1,8 % der Landesfläche für den Ausbau von Windenergieanlagen ausweisen.

Das Land hat dieses Ausbauziel auf die Regionen heruntergebrochen. Die Planungsregion Soest/Hochsauerlandkreis ist gehalten, über die in Aufstellung befindliche 19. Änderung des Regionalplanes etwa 13.200 ha Windenergiebereiche (WEB) zur Verfügung zu stellen.

In der Zeit vom 06. Januar bis 05. Februar liegt der Entwurf der 19. Änderung des Regionalplanes im Rahmen der zweiten Offenlage zur Einsichtnahme und ggf. weiterer Stellungnahme aus.

Der Entwurf zuzüglich weiterer Informationen kann auf der Internetseite der Bezirksregierung unter dem Link

https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/regionalrat-und-regionalentwicklung/regionalplan-arnsberg/raeumlicher-teilabschnitt-kreis-soest-und-hochsauerlandkreis/aenderungsverfahren-fuer-den-regionalplan/19-aenderung-des-regionalplanes-arnsberg-teilabschnitt-kreis

eingesehen werden. Ebenso besteht dort die Möglichkeit zur Abgabe weiterer Stellungnahmen.

Hat das Land 1,1 % der Landesfläche als Windenergiebereiche ausgewiesen, kann das Erreichen dieses Zieles gegenüber dem Bund erklärt werden mit der Folge, dass Windenergieanlagen nur noch in den ausgewiesenen Windenergiebereichen privilegiert errichtet werden dürfen. Außerhalb dieser Bereiche sind sie als sonstige Vorhaben im Außenbereich kaum genehmigungsfähig, so jedenfalls die überwiegende Rechtsmeinung.

Mit der Beschlussfassung der derzeit im Aufstellungsverfahren befindlichen Regionalpläne wird dieses Zwischenziel spätestens im Frühsommer erreicht sein.

Schutz der Regionalplanung

Damit der Regionalplan durch vorzeitige Genehmigungen zum Bau von Windrädern nicht unterlaufen wird, hat der Landesgesetzgeber mit dem Landesplanungsgesetz (§ 36) den Genehmigungsbehörden die Möglichkeit an die Hand gegeben, Anträge auf Anlagen außerhalb der in den Entwürfen der Regionalpläne dargestellten WEB bis zum Inkrafttreten der Regionalpläne zurückzustellen. Dann sollte unter Beachtung der Regionalpläne über diese entschieden werden.

Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 26.09.2024 besteht nur noch in wenigen Ausnahmefällen die Möglichkeit der Zurückstellung. Ein wesentlicher Punkt der Begründung war die Feststellung, der Landesgesetzgeber sei nicht befugt, einschränkende Regelungen abweichend vom Bundesrecht einzuführen.

Die Genehmigungsbehörde, für uns der Hochsauerlandkreis, ist gehalten über Bauanträge zeitnah zu entscheiden. Wegen der privilegierten Zulassung überragenden öffentlichen Interesses sind vergleichsweise wenig einschränkende Vorgaben zu beachten, z.B. als Mindestabstand die 2-fache Höhe der Anlage.

Dies hat zur Folge, dass in der Stadt Schmallenberg wie auch im übrigen Kreisgebiet Windräder in sehr vielen Bereichen zulässig sind.

Aktuelle Entwicklung

Einige Investoren nutzen dieses Zeitfenster bis zum Erreichen des Zwischenzieles 1,1 % der Landesfläche, und stellen an vielen Stellen im Stadt- bzw. Kreisgebiet Anträge auf Genehmigung von Windrädern. Soweit die Planungen weit fortgeschritten waren, werden vollständige Genehmigungsunterlagen eingereicht, in der überwiegenden Zahl der Fälle wird allerdings „nur“ ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides mit dem Ziel der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit gestellt. Wegen der oben beschriebenen Privilegierung der Anlagen werden diese ganz überwiegend positiv zu bescheiden sein. Der Hochsauerlandkreis informiert tagesaktuell über eingehende Anträge und deren Genehmigungsstand auf der Internetseite

https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/geoservice-statistik/geoservice/fuer-buerger/windkraftanlagen

Die Seite weist derzeit etwa 60 beantragte Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Schmallenberg aus. Sie zeigt ebenfalls die beantragten Anlagen in den Grenzbereichen zu den Nachbarkommunen.

Initiative zum Schutz der Regionalplanung

Mit Bekanntwerden des Beschlusses des OVG haben sich Landrat und Bürgermeister des Hochsauerlandkreises an die heimischen Landtags- und Bundestagsabgeordneten wie auch an die zuständigen Ministerien mit der eindringlichen Bitte gewandt, Regelungen zur Einhaltung der Regionalplanung in das Gesetzeswerk einzufügen. Eine gleichlautende Initiative haben Bürgermeister und die Vorsitzenden der im Rat der Stadt Schmallenberg vertretenen Fraktionen ergriffen. Unterstützt wurde dies durch den Tourismus wie auch viele private Initiativen, aber auch durch entsprechende Vorstöße verschiedener anderer Akteure, z.B. der Nachbargemeinden.

Eine Gesetzesinitiative des Wirtschafts- und Bauministeriums zum Schutz der Regionalplanung wurde leider vom Bundeskabinett in seiner Sitzung vor Weihnachten von der Tagesordnung genommen und nicht weiter behandelt. Die Westfalenpost hat am 13. Dezember 2024 ausführlich berichtet.

Daraufhin hat die Fraktion der CDU im Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Verfahrenstechnisch ist vorgesehen, dass dieser Mitte Januar in den Fachausschüssen beraten wird und –wenn alles gut geht– Ende Januar im Bundestag beschlossen werden könnte. Er bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Vorausgesetzt der Entwurf findet eine Mehrheit, könnte er Mitte Februar in Kraft treten.

Der Entwurf sieht vor, das mit Inkrafttreten die Genehmigungsbehörde Anträge auf den Bau von Windrädern außerhalb der Windenergiebereiche bis zum Inkrafttreten der Regionalplanung zurückgestellt und gemessen an dieser beschieden werden können.

Kritisch ist allerdings, dass bis dahin einige positiv beschiedene Bauanträge oder Bauvorbescheide in der Welt sein werden.