Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg
Stadt Schmallenberg
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2025
I. Haushaltssatzung der Stadt Schmallenberg für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Schmallenberg mit Beschluss vom 05.12.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 83.845.100,00 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 87.445.100,00 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf 77.857.700,00 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf 79.144.900,00 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 15.825.000,00 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 25.543.000,00 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 4.170.000,00 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 600.000,00 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.000.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich sind, wird auf 14.420.000,00€ festgesetzt.
§ 4
DieInanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 3.600.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 130 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 530 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 420 v.H.
§ 7
(Wiederherstellung Haushaltsausgleich) - entfällt
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Landrat des Hochsauerlandkreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Meschede mit Schreiben vom 06.12.2024 angezeigt worden. Mit Schreiben vom 18.12.2024 teilte die Genehmigungsbehörde mit, dass gegen die Ausführung der angezeigten Pläne und gegen eine Bekanntmachung der Haushaltssatzung vor Ablauf der Monatsfrist gem. § 80 Abs. 5 GO NRW keine Bedenken bestehen.
Der Haushalt 2025 der Stadt Schmallenberg erfüllt keine Genehmigungstatbestände nach der GO NRW.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 liegt mit ihren Anlagen (einschließlich des Haushaltsplans 2025) zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025 im Rathaus in Schmallenberg, Unterm Werth 1, Finanzabteilung, Zimmer 106, während der Dienststunden (Mo. und Mi.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 16.00 Uhr; Die. und Do.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 17.00 Uhr; Fr.: 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) öffentlich aus und ist im Internet unter www.schmallenberg.de abrufbar.
Schmallenberg, den 19.12.2024
Der Bürgermeister
gez. König