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Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg

Bebauungsplan Nr. 27 „Hallenberg-Suntelt“, Ortsteil Bad Fredeburg --- 5. Änderung

Hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und Inkrafttreten

 

Stadt Schmallenberg

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg

Bebauungsplan Nr. 27 „Hallenberg-Suntelt“, Ortsteil Bad Fredeburg   ---   5. Änderung

Hier:  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und Inkrafttreten

 

Im Ortsteil Bad Fredeburg ist seit Längerem ein wachsender Nachfragedruck nach vorwiegend wohnbaulich zu nutzenden Grundstücken zu verzeichnen. Um diesen zu mindern, hat die Stadtvertretung Schmallenberg bereits am 29.09.2022 den Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hallenberg-Suntelt“, Ortsteil Bad Fredeburg, gefasst.

Zielsetzung der Planungsmaßnahme war die Ermöglichung einer wohnbaulichen Innenverdichtung zur Milderung des bestehenden Wohnbauflächen-Nachfragedrucks. Zu diesem Zweck wurde der konkretisierende Beschluss gefasst, eine weitestgehend funktionslose örtliche Grünfläche in Ortsrandlage aufzugeben und diesen Bereich stattdessen umgebungskonform in eine reine Wohngebietsbaufläche umzuplanen.

Da durch diese Änderung die eigentlichen Grundzüge der bestehenden Bebauungsplanung nicht berührt sein würden, konnte die Änderung im sogenannten „vereinfachten Verfahren“ gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hallenberg-Suntelt“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Zum Abschluss des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hallenberg-Suntelt“ hat die Stadtvertretung Schmallenberg am 25.04.2024 gem. § 10 Abs. 1 BauGB den nachfolgenden Satzungsbeschluss gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage X/934 zu und fasst für den gem. der erfolgten Abwägung redaktionell überarbeitet auszufertigenden planungsrechtlichen Teil der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hallenberg-Suntelt“, Ortsteil Bad Fredeburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Die zugehörige, ebenfalls gem. der erfolgten Abwägung redaktionell überarbeitet auszufertigende Begründung wird beschlossen.“

Dieser am 25.04.2024 vom Rat der Stadt Schmallenberg gem. § 10 Abs. 1 BauGB gefasste Satzungsbeschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hallenberg-Suntelt“ sowie Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit des Änderungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 52 der Gemeindeordnung NRW öffentlich bekannt gemacht.

Die Bebauungsplanänderung wird gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB ab sofort bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, 2. Obergeschoss, beim Amt für Stadtentwicklung (Zimmer 217 / 218) während der allgemeinen Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Planinhalt Auskunft erteilt.

Zusätzlich werden die vg. Planunterlagen in Kürze auch im Internet auf der städtischen Homepage unter folgendem Link (Rechtskräftige Bebauungspläne) zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt:

https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610

Ein weiterer digitaler Zugriff auf die Planunterlagen ist dann auch über das zentrale Bauportal des Landes NRW unter https://www.bauleitplanung.nrw.de möglich.

Gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hallenberg-Suntelt“, Ortsteil Bad Fredeburg, mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Hinweise nach dem Baugesetzbuch und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

 

1.    Gem. § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden infolge dieser Satzung sowie auf § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.

2.    Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften respektive Mängel der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schmallenberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

3.    Gem. § 7 Abs. 6 GO NW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schmallenberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergeben.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 25.04.2024 zum Abschluss des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hallenberg-Suntelt“, Ortsteil Bad Fredeburg, den nachfolgenden Beschluss gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung stimmt den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltungsvorlage X/934 zu und fasst für den gem. der erfolgten Abwägung redaktionell überarbeitet auszufertigenden planungsrechtlichen Teil der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Hallenberg-Suntelt“, Ortsteil Bad Fredeburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Die zugehörige, ebenfalls gem. der erfolgten Abwägung redaktionell überarbeitet auszufertigende Begründung wird beschlossen.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 25.04.2024 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NRW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet; ferner gem. § 215 Abs. 2 BauGB die öffentliche Bekanntmachung der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise.

 

Schmallenberg, den 08.11.2024

 

gez. König

Bürgermeister