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Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 180 „Altes Feld III“, Stadtteil Schmallenberg

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Stadt Schmallenberg

- Der Bürgermeister -

 

Ö f f e n t l i c h e  B e k a n n t m a c h u n g

 

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 180 „Altes Feld III“, Stadtteil Schmallenberg

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 10.10.2024 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Stadtteil Schmallenberg gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage X/1052 abgegrenzten Bereich wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für den gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan Nr. 180 „Altes Feld III“ gefasst. Ziel ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet mit der Gebietsfestsetzung „Allgemeines Wohngebiet“.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist eine Gestaltungssatzung gem. § 89 Landesbauordnung zu erarbeiten.“

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 180 „Altes Feld III“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan (entsprechend der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage) zu ersehen.

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 10.10.2024 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Stadtteil Schmallenberg gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage X/1052 abgegrenzten Bereich wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für den gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan Nr. 180 „Altes Feld III“ gefasst. Ziel ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet mit der Gebietsfestsetzung „Allgemeines Wohngebiet“.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist eine Gestaltungssatzung gem. § 89 Landesbauordnung zu erarbeiten.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der zurzeit gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. Der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 10.10.2024 übereinstimmt und
  2. Nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

Schmallenberg, den 23.10.2024

 

gez. König

Bürgermeister