Öffentliche Bekanntmachung
9. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Friedhöfen und Friedhofseinrichtungen in der Stadt Schmallenberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 11.10.2024
Aufgrund des § 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17. Juni 2003 in der zur Zeit gültigen Fassung, den §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Schmallenberg vom 24.06.2022 in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Schmallenberg in seiner Sitzung am 10.10.2024 folgenden 9. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen:
§ 1
§ 1 Höhe der Gebühr wird wie folgt geändert:
(1) Für die Benutzung der Friedhöfe und deren Einrichtungen im Stadtteil Schmallenberg, werden folgende Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben:
I. Erwerb von Nutzungsrechten
1. Für ein Wahlgrab – Personen über 5 Jahren – je Stelle 1.152,00 €
2. Für ein Urnenwahlgrab 1.152,00 €
3. Für ein Reihengrab – Personen über 5 Jahren – 693,00 €
4. Für ein Reihengrab – Personen unter 5 Jahren (Kindergrab) – 457,00 €
5. Für ein Urnenreihengrab 693,00 €
6. Für ein anonymes pflegefreies Urnenreihengrab (Grabfeld D) - 519,00 €
7. Für eine Urnenreihenkammer – 1 Stelle 866,00 €
(Nutzungszeit 30 Jahre)
II. Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern
Je Stelle und Jahr 27,00 €
III. Verlängerung des Nutzungsrechtes an
Urnenwahlkammern – je Kammer und Jahr 27,00 €
IV. Benutzung der Leichenkammer bis zur Bestattung 152,00 €
V. Benutzung der Friedhofskapelle 309,00 €
VI. Mitnutzung einer Grabstelle durch ein Haustier 100,00 €
VII. Grabbereitung und Zufüllen des Grabes einschl. Aufbewahrung und Überführung des Sarges mit Transportwagen von der Friedhofskapelle bis zum Grab bei
1. Personen über 5 Jahren 550,00 €
2. Kinder unter 5 Jahren (Kindergrab) 385,00 €
3. Urnen 165,00 €
VIII. Bestattung in einer Urnenkammer 67,50 €
IX. Umbettungen
1. Für die Umbettung (Ausgrabung und Wiederbestattung einer Leiche innerhalb des Friedhofes) bei
a. Personen über 5 Jahren 1.652,00 €
b. Kinder unter 5 Jahren 1.156,00 €
2. Für die Umbettung einer Urne 495,00 €
3. Aus einer Urnenkammer 135,00 €
X. Ausgrabungen
1. Für die Ausgrabung einer Leiche bei
a. Personen über 5 Jahren 1.101,00 €
b. Kinder unter 5 Jahren 771,00 €
2. Für die Ausgrabung einer Urne 330,00 €
XI. Ausgleichsgebühr für die vorzeitige Aufgabe des Nutzungsrechts je Stelle und Jahr (berechnet auf die Restlaufzeit bis zum Ende der Ruhezeit) 31,00 €
XII. Für die Bestattung (Grabbereitung) von Haustieren sind die tatsächlich entstehenden Kosten zu erstatten.
§ 2
In Kraft treten
Der 9. Nachtrag zu Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Friedhöfen und Friedhofseinrichtungen in der Stadt Schmallenberg (Friedhofsgebührensatzung) tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung der Stadt Schmallenberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Schmallenberg, den 11.10.2024
Der Bürgermeister
In der Vertretung
gez. Dicke