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Bekanntmachung

des Jahresabschlusses der Stadt Schmallenberg zum 31.12.2023

Stadt Schmallenberg

 

B e k a n n t m a c h u n g

 

des Jahresabschlusses der Stadt Schmallenberg zum 31.12.2023

 

I. Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023

Die von der Stadt Schmallenberg mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödel & Partner GmbH, Kranhaus 1, 50678 Köln, hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 abgeschlossen. Mit Datum vom 21.06.2024 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk (Auszug) erteilt:

Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erklären wir in Anlehnung an § 322 HGB, dass unsere Prü-fung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.(…)Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Lagebericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung NRW und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab-schluss und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

II. Beschlussfassung des Rates der Stadt Schmallenberg zum Jahresabschluss

Der Rat der Stadt Schmallenberg hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Rat der Stadt Schmallenberg stellt die Bilanz zum 31.12.2023 mit der ausgewiesenen Bilanzsumme von 265.387.088,38 € sowie die Ergebnisrechnung 2023 mit dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 312.524,03 € fest und genehmigt die in der Anlage dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. nimmt diese zur Kenntnis.
  2. Der Rat beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 312.524,03 € durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage auszugleichen.
  3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2023.

 

III. Daten des Jahresabschlusses

a)   Ergebnisrechnung

      Die Ergebnisrechnung zum 31.12.2023 schließt mit Erträgen in Höhe von 76.582.945,91 € , mit Aufwendungen in Höhe von 76.895.469,94 € und damit mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 312.524,03 €.

b)   Finanzrechnung

      Die Finanzrechnung zum 31.12.2023 schließt ab mit einer Abnahme des Bestandes an Finanzierungsmitteln in Höhe von 3.308.312,60 €.

c)   Bilanz

      Die Bilanz zum 31.12.2023 stellt sich wie folgt dar:

 

Aktiva

Passiva

0. Bilanzierungshilfe

1.783.488,14 €

 

 

1. Anlagevermögen           

250.156.513,92 €

 1. Eigenkapital                   

126.178.105,82 €

2. Vorräte                              

947.506,47 €

 2. Sonderposten                  

108.122.888,66 €

3. Forderungen                     

6.149.529,86 €

 3. Rückstellungen                

16.685.880,09 €

4. Liquide Mittel                   

3.115.286,02 €

 4. Verbindlichkeiten               

12.282.428,90 €

5. Aktive RAP                        

3.234.764,27 €

 5. Passive RAP                     

2.117.785,21 €

Bilanzsumme

265.387.088,68 €

 Bilanzsumme

265.387.088,68 €

 

IV. Bekanntmachungsanordnung

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) öffentlich bekanntgemacht.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist gemäß § 96 Abs. 2 GO NW dem Landrat des Hochsauerlandkreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Meschede mit Schreiben vom 16.09.2023 angezeigt worden.                           

Der Jahresabschluss 2023 wird gemäß § 96 Abs. 2 GO NW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 im Rathaus der Stadt Schmallenberg, Unterm Werth 1, Zimmer 106 während der Dienststunden (Mo. und Mi.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 16.00 Uhr; Die und Do.: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 17.00 Uhr; Fr.: 8.30 Uhr – 13.00 Uhr) zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

 

Schmallenberg, den 16.09.2024

 

Der Bürgermeister

 

gez. König