Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Schmallenberg
Der Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Widerspruchsrecht und Einwilligung nach dem Bundesmeldegesetz
Nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde in nachstehend genannten besonderen Fällen Auskünfte erteilen:
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 BMG),
- an Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),
- an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG).
Betroffene haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten nach § 50 Absatz 5 BMG zu widersprechen.
Betroffene haben ebenfalls ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, wenn sie als Familienangehöriger (Ehegatte, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke der Steuererhebung der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Abs. 2 und 3 BMG).
Darüber hinaus haben Betroffene ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz und § 36 Abs. 2 BMG).
Einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels darf die Meldebehörde nur nach einer generellen Einwilligung der Betroffenen erteilen (§ 44 Abs. 3 Satz 2 BMG).
Auf die oben genannten Widerspruchsrechte und die Möglichkeit zur Erteilung der generellen Einwilligung wird ausdrücklich hingewiesen.
Widersprüche und Einwilligungen nimmt die Stadt Schmallenberg, Sachgebiet Bürgerbüro, Rathaus, Unterm Werth 1, entgegen.
Schmallenberg, 10. September 2024
gez. König