Lärmaktionsplan der Stadt Schmallenberg Stufe 4
Öffentliche Bekanntmachung
Lärmaktionsplan der Stadt Schmallenberg Stufe 4
Öffentliche Auslegung gemäß § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 27.06.2024 die öffentliche Auslegung gemäß § 47d Abs. 3 (BImSchG) des Lärmaktionsplans der Stadt Schmallenberg der Stufe 4 beschlossen.
Die Stadt Schmallenberg ist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, aufbauend auf der Lärmkartierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Rundschreibens des Ministeriums für Umwelt-, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 04.07.2023 einen Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Schmallenberg aufzustellen.
Lärmaktionspläne sind für alle Bereiche aufzustellen, die von der Lärmkartierung des Landes NRW erfasst sind. Hierbei ist es unerheblich, ob Betroffene vorhanden sind oder nicht.
Die Lärmkartierung erfolgt gemäß den Vorgaben im § 47c BImSchG für Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von > 3 Mio. Kfz/Jahr (ca. 8.200 Kfz/Tag) durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes (LANUV NRW).
Auf der Grundlage der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen dargestellt werden.
Im Stadtgebiet Schmallenberg ist aufgrund der so ermittelten Verkehrsstärken für das Teilstück der B 511 in dem Streckenabschnitt vom Kreisverkehr „Wehrscheid“ in Bad Fredeburg bis zur Einmündung auf die B 236 in Gleidorf und weiter für das Teilstück der B 236 von dem vorgenannten Knotenpunkt mit der B 511 bis zum Kreisverkehr am Netto in der Bahnhofstraße in Schmallenberg ein Lärmaktionsplan zu erarbeiten.
Außerdem ist das Teilstück der B 236 vom Abzweig „Harbecker Weg“ in Lenne bis zur Stadtgrenze Richtung Lennestadt in den Lärmaktionsplan einzubeziehen.
Auf Grundlage der o.g. Werte wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans erarbeitet und mit Straßen.NRW als zuständigem Straßenbaulastträger vorabgestimmt.
Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung und Überprüfung des Lärmaktionsplans zu beteiligen. Danach ist vorgesehen, die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über den Lärmaktionsplan zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplans mitzuwirken und auch Vorschläge einzubringen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, in den Zimmern 102 (Herr Siepe) und 120 (Herr Kappen) des Ordnungsamtes während der allgemeinen Dienststunden (Mo u. Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr, Di u. Do 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr, Fr 08:30 Uhr – 13:00 Uhr).
Im angegebenen Zeitraum besteht die Möglichkeit, den Entwurf des Lärmaktionsplans einzusehen und eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans Stufe 4 der Stadt Schmallenberg erfolgt in der Zeit vom
01. August 2024 bis einschl. 30. August 2024.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungsnahmen zum Planungsentwurf elektronisch (per E-Mail an ordnungsamt@schmallenberg.de), per Post oder persönlich bei Herrn Siepe oder Herrn Kappen während der o.g. Dienstzeiten abgegeben werden.
Alle Eingaben müssen Namen und Adresse des Einwenders eindeutig erkennen lassen. Nur mündlich vorgetragene Argumente (Telefonat) reichen nicht aus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).
Schmallenberg, 29.07.2024
gez. König
Bürgermeister