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Stadt sucht ehrenamtliche VormünderInnen

Zum 01.01.2023 sind die gesetzlichen Grundlagen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht neu strukturiert und geändert worden. Im Mittelpunkt der Reform steht das Anliegen des Gesetzgebers, die ehrenamtliche Vomundschaft stärker in den Vordergrund zu rücken.

Ein Vormund wird vom Familiengericht bestellt. Voraussetzung für die Bestellung eines Vormunds ist, dass die Eltern die Sorge (das Sorgerecht) nicht innehaben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Eltern nicht auffindbar oder nicht erreichbar sind. Es kann aber auch sein, dass ein Familiengericht den Eltern das Sorgerecht entzogen hat.

Die VormundInnen sind nach ihrer Bestellung berechtigt, den Minderjährigen in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu vertreten. Ein Vormund trifft, anstelle der Eltern, alle wichtigen Entscheidungen für das Leben des jungen Menschen. Die zu treffenden Entscheidungen sind vielfältig, so kann es z. B. um einen Schulwechsel, die Bestimmung des Aufenthaltes oder die Beantragung von Hilfen gehen.

Für die Minderjährigen selbst bietet eine ehrenamtliche Vormundschaft große Vorteile. Ehrenamtliche VormünderInnen können eine individuellere Betreuung und häufigere Besuchskontakte gewährleisten, weil sie nur einen oder wenige Minderjährige betreuen. Hierdurch kann eine enge Bindung zwischen VormundIn und den jungen Menschen entstehen.

Ehrenamtliche Vormundschaften werden grundsätzlich unentgeltlich geführt. Es kann allerdings nach §1835 BGB eine Aufwandsentschädigung beim Familiengericht (z. B. für Fahrtkosten) geltend gemacht werden.

Die Stadt Schmallenberg sucht Personen, die Interesse daran haben, sich für Kinder stark zu machen und eine Vormundschaft zu führen. Sie sollten mindestens 18 Jahre alt sein, ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag vorlegen können, Interesse an dem persönlichen Kontakt mit Minderjährigen haben und über ausreichend zeitliche Ressourcen für die Übernahme einer Vormundschaft verfügen.

Das Jugendamt steht Ihnen bei Fragen gern persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung. Dies gilt nicht nur bei der Beratung im Vorfeld einer möglichen Vormundschaft sondern auch später, wenn Sie als VormundIn tätig sind. 

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns über jede(n) InteressentIn. Ansprechpartnerin für Sie ist Frau Alina Frisse, Tel.: 02972 980423,  alina.frisse@schmallenberg.de.

Helfen Sie mit, dass Kinder eine gute Zukunft haben!