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Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske", Ortsteil Gleidorf

Hier: Verfahrenseinleitender Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.04.2017 folgenden verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske“, Ortsteil Gleidorf, gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Anlageplan 1 zur Verwaltungsvorlage (IX/780) umgrenzten Geltungsbereich des im Jahr 1985 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske“, Ortsteil Gleidorf, den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zu dessen Aufhebung.“

Der bisherige Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen (der Plan entspricht der im obigen Beschluss genannten Anlage 1).

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.04.2017 den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske“, Ortsteil Gleidorf, gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Anlageplan 1 zur Verwaltungsvorlage (IX/780) umgrenzten Geltungsbereich des im Jahr 1985 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 37 „Ober der Hummeske“, Ortsteil Gleidorf, den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zu dessen Aufhebung.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 06.04.2017 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

Schmallenberg, den 16.01.2024

 

gez. König

Bürgermeister

 

Anlagen:

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