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Gestaltungssatzung

Historischer Ortskern Bad Fredeburg

Satzung

über besondere Anforderungen an die Baugestaltung zur Pflege und zum Schutz der baulichen Eigenart des Ortsbildes vom Stadtkern Bad Fredeburg, das von besonderer geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung ist, sowie über die Unterschreitung der Abstandflächen zur Wahrung der bauhistorischen Bedeutung vom 07.01.2008, in der ab dem 14.04.2025 geltenden Fassung der 3. Änderungssatzung vom 27.03.2025.

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Bekanntmachungsanordnung

 

Vorstehende, vom Rat der Stadt Schmallenberg auf Grundlage der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und des § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), in den jeweils geltenden Fassungen, am 27.03.2025 beschlossene, 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Schmallenberg über besondere Anforderungen an die Baugestaltung zur Pflege und zum Schutz der baulichen Eigenart des Ortsbildes vom Stadtkern Bad Fredeburg, das von besonderer geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung ist, vom 07.01.2008, wird hiermit gem. § 7 Abs. 4 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.

Hinweise nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW):

Gem. § 7 Abs. 6 GO NW wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a)            eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)           diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)            der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss des Rates vorher beanstandet oder

d)           der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergeben.

 

Schmallenberg, den 14.04.2025

 

gez.

König
Bürgermeister