Bebauungsplan Nr. 175 „Aufm Hahnenborn"
Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 175 „Aufm Hahnenborn", Ortsteil Schmallenberg
Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 28.09.2023 den Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“ im Ortsteil Schmallenberg gefasst.
Planungsziel ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet der Gebietskategorie „Reines Wohngebiet“ gem. § 3 Baunutzungsverordnung.
Neben der nachfrageorientiert schwerpunktmäßigen Ermöglichung von Bauplätzen für freistehende Ein- bis Zweifamilienhausbebauung sollten im Sinne einer gemäßigt verdichteten und entsprechend flächenschonenderen Ausnutzung des Plangebietes auch Bereiche sowohl für Hausgruppen- / Reihenhausbebauungen als auch für sogenannte „Small-Houses“ in die städtebauliche Konzeption integriert werden.
Zur Wahrung wesentlicher orts- und regionstypischer Gestaltungsmerkmale sollte für das Plangebiet eine Gestaltungssatzung gem. § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entwickelt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur ersten Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“ wird durchgeführt in der Zeit vom
24. März 2025 bis einschl. 25. April 2025.
Zu diesem Zweck werden die Planvorentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme auf folgende Art und Weise bereitgestellt:
1. Veröffentlichung im Internet:
Veröffentlichung -einschließlich dieser Bekanntmachung- im Internet, zum einen auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Aktuelle Nachrichten“ (nur Bekanntmachung) und unter der Rubrik „Leben & Arbeiten“ => „Stadtentwicklung, Klima & Natur“ => „Bauen und Wohnen“ => „Bauleitplanung“ => „Bauleitpläne im Verfahren“ (Bekanntmachung und Planvorentwurfsunterlagen) – Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610 , zum anderen im zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de.
2. Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:
Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 205 bis 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar
Montag und Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
Im angegebenen Zeitraum besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de; Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de; Frau Plugge, Telefon: 02972/980-307, E-Mail: laura.plugge@schmallenberg.de ) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.a. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen jeweils möglichst elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:
- heiner.beste@schmallenberg.de (vorzugsweise)
- luisa.weidenfeld@schmallenberg.de
- laura.plugge@schmallenberg.de
- stadtentwicklung@schmallenberg.de
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Schmallenberg, den 18.03.2025
gez. König
Bürgermeister