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Bebauungsplan Nr. 180 „Altes Feld III“, Stadtteil Schmallenberg

Stadt Schmallenberg
- Der Bürgermeister -

Öffentliche Bekanntmachung

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 180 „Altes Feld III“, Stadtteil Schmallenberg
Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 10.10.2024 den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 180 „Altes Feld III“ im Stadtteil Schmallenberg gefasst.

Ziel der Planung ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet mit der Gebietsfestsetzung „Allgemeines Wohngebiet“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 180 „Altes Feld III“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:

Übersichtskarte

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 180 „Altes Feld III“ wird in der Zeit vom

18. März 2025 bis einschl. 18. April 2025

durchgeführt.

Zu diesem Zweck werden die Planvorentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme auf folgende Art und Weise bereitgestellt:

1. Veröffentlichung im Internet:

Veröffentlichung - einschließlich dieser Bekanntmachung - im Internet, zum einen auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Aktuelle Nachrichten“ (nur Bekanntmachung) und unter der Rubrik „Leben & Arbeiten“ à „Stadtentwicklung, Klima & Natur“ à „Bauen und Wohnen“ à „Bauleitplanung“ à „Bauleitpläne im Verfahren“ (Bekanntmachung und Planvorentwurfsunterlagen) – Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610, zum anderen im zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de.

2. Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 205 bis 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar    

                        Montag und Mittwoch            08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Dienstag und Donnerstag      08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

                        Freitag                                     08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Im angegebenen Zeitraum besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Frau Plugge, Telefon: 02972/980-307; E-Mail: laura.plugge@schmallenberg.de; Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de; Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.a. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen jeweils möglichst elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Schmallenberg, den 10.03.2025

gez. König
Bürgermeister