Bekanntmachung über die betriebsfertige Herstellung bzw. Inbetriebnahme von Wasserversorgungsanlagen
Stadt Schmallenberg
- Wasserversorgung -
B E K A N N T M A C H U N G
über die betriebsfertige Herstellung bzw. Inbetriebnahme
von Wasserversorgungsanlagen in der Stadt Schmallenberg,
Ortsteil Mönekind
Unter Bezugnahme auf die §§ 4 bis 8 der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage - Wasserversorgungssatzung - der Stadt Schmallenberg vom 18.06.2018 in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit bekanntgemacht, dass die öffentliche Wasserversorgungsanlage im Ortsteil Mönekind betriebsfertig hergestellt und in Betrieb genommen worden ist.
Ein Lageplan, in dem die angeschlossenen Grundstücke und Anwesen dargestellt sind, liegt für die Dauer eines Monats, und zwar in der Zeit vom
17. Februar 2025 bis einschließlich 17. März 2025,
bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Finanzabteilung, Alexanderhaus, Alter Kirchplatz 1, 57392 Schmallenberg während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Mit der betriebsfertigen Herstellung bzw. Inbetriebnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage ist der Anschluss- und Benutzungszwang gem. §§ 4 bis 8 der Wasserversorgungsatzung wirksam geworden.
Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Haus- und Grundstücksanschlusses ist gem. § 14 vom Grundstückseigentümer unter Benutzung eines bei der Stadt Schmallenberg erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Der Antrag ist bei Neu- und Umbauten einen Monat vor Baubeginn zu stellen.
Schmallenberg, den 13. 02.2025
Der Bürgermeister
gez. König