Bebauungsplan Nr. 8a "Auf der Lake I" - 7. (vereinfachte) Änderung "Meisenburg"
Stadt Schmallenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 8a "Auf der Lake I" - 7. (vereinfachte) Änderung
"Meisenburg"
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.02.2025 zum Zwecke der Revitalisierung der Industriefläche „Meisenburg“ im Gewerbegebiet „Auf der Lake“ folgenden verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 7. (vereinfachten) Änderung des dortigen Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den in der Anlage 1 zur VwVorlage X/1123 dargestellten Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ im Stadtteil Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB den Aufstellungsbeschluss für dessen 7. Änderung.
Zielsetzung der Maßnahme ist die Entwicklung des Altstandortes Meisenburg durch Planung der verkehrlichen Erschließungsanlagen auf der ursprünglich überbauten Industriefläche zur Revitalisierung und Schaffung neuer bebaubarer Industrieflächen im Stadtteil Schmallenberg.
Die Planungsmaßnahme erfüllt die Kriterien des § 13 Abs. 1 BauGB, wodurch sie im vereinfachten Verfahren durchzuführen ist. Demgemäß ist im Rahmen der Aufstellung ortsüblich bekannt zu machen, dass der Plan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt wird, und wo und wann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre wesentlichen Auswirkungen unterrichten und ggfs. eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der Option Gebrauch gemacht, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen einer Offenlage gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen (Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB).“
Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:
Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachungsanordnung
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.02.2025 folgenden Einleitungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8a „Auf der Lake I“, Stadtteil Schmallenberg, gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den in der Anlage 1 zur VwVorlage X/1123 dargestellten Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 8a „Auf der Lake I“ im Stadtteil Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB den Aufstellungsbeschluss für dessen 7. Änderung.
Zielsetzung der Maßnahme ist die Entwicklung des Altstandortes Meisenburg durch Planung der verkehrlichen Erschließungsanlagen auf der ursprünglich überbauten Industriefläche zur Revitalisierung und Schaffung neuer bebaubarer Industrieflächen im Stadtteil Schmallenberg.
Die Planungsmaßnahme erfüllt die Kriterien des § 13 Abs. 1 BauGB, wodurch sie im vereinfachten Verfahren durchzuführen ist. Demgemäß ist im Rahmen der Aufstellung ortsüblich bekannt zu machen, dass der Plan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt wird, und wo und wann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre wesentlichen Auswirkungen unterrichten und ggfs. eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der Option Gebrauch gemacht, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen einer Offenlage gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen (Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB).“
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass
1) der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 06.02.2025 übereinstimmt und
2) nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der
BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.
Schmallenberg, den 07.02.2025
gez. König
Bürgermeister