47. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich "Unter der Linde", Stadtteil Schmallenberg Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Stadt Schmallenberg
Der Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
47. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich "Unter der Linde", Stadtteil Schmallenberg
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche"
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.02.2025 folgenden Einleitungsbeschluss zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur VwVorlage X/1124 abgegrenzten Bereich „Unter der Linde“ im Stadtteil Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 47. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Schmallenberg.
Planungsziel ist die darstellende Ausweisung einer „Wohnbaufläche“ anstelle der derzeit dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Ausweisung eines Wohnbaugebiets.
Die Durchführung der 47. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Bebauungsplans Nr. 182 „Unter der Linde“.“
Der Geltungsbereich der 47. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:
Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachungsanordnung
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 06.02.2025 folgenden Einleitungsbeschluss zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur VwVorlage X/1124 abgegrenzten Bereich „Unter der Linde“ im Stadtteil Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 47. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Schmallenberg.
Planungsziel ist die darstellende Ausweisung einer „Wohnbaufläche“ anstelle der derzeit dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ zum Zwecke der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Ausweisung eines Wohnbaugebiets.
Die Durchführung der 47. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des räumlich deckungsgleichen Bebauungsplans Nr. 182 „Unter der Linde“.“
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der zurzeit gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 06.02.2025 übereinstimmt und
- nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der
BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.
Schmallenberg, den 07.02.2025
gez. König
Bürgermeister