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Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Kevin Rau, Schmallenberg

 

Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift

 

Das in 57392 Schmallenberg-Westfeld gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Oberkirchen, Flur 47, Flurstück 337 ist vermessen worden.

Gemäß §§ 21 (5), 13 (5) VermKatG NRW erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift in der Zeit vom 01.07.2026 bis 01.08.2026 in der Geschäftsstelle des ÖbVI Kevin Rau, Alter Bahnhof 15, 57392 Schmallenberg während der Servicezeiten Montag bis Freitag von 07:30 bis 16:00 Uhr.

Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind in der Geschäftsstelle innerhalb des oben genannten Zeitraums zu erheben.

Gegen die Abmarkung kann innerhalb des oben genannten Zeitraums Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben werden.

 

Schmallenberg, 01.06.2026

gez. Dipl.-Ing. (FH) Kevin Rau, ÖbVI