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Gemeinsam für den Kinderschutz

Das Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet die Jugendämter ein Netzwerk zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung zu bilden.

Das „Netzwerk Kinderschutz“ in der Stadt Schmallenberg wird über das örtliche Jugendamt koordiniert und gesteuert.

Im Netzwerk Kinderschutz wirken Vertretungen insbesondere folgender Einrichtungen und Berufsgruppen mit: das Jugendamt (besonders auch der Allgemeine Soziale Dienst), Träger von Einrichtungen und Diensten mit denen Vereinbarungen gem. SGB VIII §8a Abs. 4 bestehen, Geheimnisträger gem. §4 Abs. 1 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz, Schulen, Gesundheitsämter, Polizei- & Ordnungsbehörden, Familiengerichte, Staatsanwaltschaften, Verfahrensbeistände, Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige, weitere lokale Partner und auch das Netzwerk Frühe Hilfen.

Durch das Netzwerk Kinderschutz sollen die Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung sichergestellt werden. Dies umfasst die strukturelle Vernetzung aller damit verbundenen Stellen im Jugendamtsbezirk. Ebenso werden Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII getroffen.

Laut § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz werden die Herstellung von Transparenz über Mittelungswege und die Übermittlung von Informationen zur Kooperation ebenfalls dem Netzwerk angegliedert.

(vgl. Landeskinderschutzgesetz NRW § 9).

Ziele des Netzwerkes:

Das Netzwerk Kinderschutz hat als oberstes Ziel die Vernetzung der verschiedenen Akteure und Fachpersonen, welche im Kinder- & Jugendbereich tätig sind bzw. Schnittstellen mit ihnen bilden.

Das Netzwerk dient dem Austausch untereinander, dem Schaffen von gemeinsamen Strukturen und der stetigen Weiterentwicklung dieser. Es wird gemeinsam Verantwortung für die anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Bereich Kindeswohlgefährdung übernommen und verstärkt nochmal die Blickwinkel der Akteure auf mögliche Fälle.

Auch eine kollegiale Beratung kann auf inhaltlicher allgemeiner Basis wie aber auch am konkreten Fallbeispiel (auch anonym) erfolgen. Dies dient zudem auch der Hinzuziehung verschiedener Blickwinkel durch die verschiedenen fachlichen Expertisen und bietet demnach eine sehr hohe multiprofessionelle Kompetenz für eine gemeinsame Gefährdungseinschätzung.

Durch die Hinzuziehung der Kinderschutzfachkräfte bei Fragen rund um das Thema Kindeswohlgefährdung und somit die niederschwelligen Zugänge, können ein frühzeitigesErkennen und eine Vermeidung von Kindeswohlgefährdung geboten werden. 

Hier finden Sie den

Flyer des Netzwerkes - folgt in Kürze

Hier finden Sie als Familie aktuelle Angebote aus Schnittstellen der Bereiche des Kinderschutzes und

Frühe Hilfen

Hier finden Sie als Mitarbeitende oder ehrenamtlich Tätige einer Institution oder eines Vereins eine Übersicht der Kindeschutzfachkräfte im Stadtgebiet Schmallenberg. Diese können Sie hinzuziehen, wenn Sie eine Beratung in Fragen rund um den Kinderschutz wünschen:

Kinderschutzfachkräfte

In Fällen, in denen Sie konkrete Fragen rund um eine Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII) haben, oder diese melden möchten, kontaktieren Sie bitte die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Jugendamtes:

Mitarbeitende ASD