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Denkmalschutz

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Schmallenberg ist dem Bauordnungsamt angegliedert. Sie ist zuständig für alle Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege und arbeitet auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Untere Denkmalbehörde hat es sich zum Ziel gemacht, bestehende, historische Denkmäler sinnvoll zu nutzen, zu erhalten und zu bewahren.

Die Stadt Schmallenberg kann im Stadtgebiet eine sehr hohe Denkmaldichte verzeichnen. Zum aktuellen Stand hat die Stadt Schmallenberg 178 Baudenkmäler, 7 Bodendenkmäler und 3 bewegliche Denkmäler. Die Untere Denkmalbehörde pflegt seit 1985 eine Denkmalliste, die in die Bereiche Baudenkmäler, Bodendenkmäler und Bewegliche Denkmäler unterteilt ist.

Aufgaben und Dienstleistungen der Unteren Denkmalbehörde:

  • Auskünfte zum Denkmalschutz und zur Denkmalliste
  • Denkmalrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen zu Bauanträgen für Vorhaben an Denkmälern und in deren unmittelbarer Umgebung
  • Steuerbescheinigungen für genehmigte Baumaßnahmen an den Denkmälern
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten für Erhalt und Pflege von Denkmälern (Amt für Stadtentwicklung, Förderung von Baukultur)

Sobald ein Objekt in der Denkmalliste eingetragen ist, gilt für alle geplanten Veränderungen (innen wie außen), dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde einzuholen ist. 

Zu den Veränderungen zählen unter anderem: Umbau, Fassadenanstrich, Neueindeckung des Daches, u.v.m.

Gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW sind alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht gilt auch für bauliche Anlagen in Denkmalbereichen sowie für Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmalen, soweit sie für das Erscheinungsbild von Bedeutung sind.

Kosten:

Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei.

Wichtig:
Sollten baurechtliche Belange die Maßnahmen der Denkmäler betreffen, (Statik, Umnutzung, etc.) muss ein Bauantrag beim Bauordnungsamt der Stadt Schmallenberg gestellt werden. Dieses Verfahren ist dann gebührenpflichtig.

Notwendige Unterlagen:

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sind mit entsprechendem Antragsvordruck und unter Zugabe weiterer Unterlagen (Angebote von Handwerkern, Zeichnungen, Schäden, etc.) zu stellen. Eine Antragstellung ist auch online über unser Bürger-Service-Portal möglich.

Rechtsgrundlagen:

Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW)

Antragsvordruck zum Download:

Antragsvordruck denkmalrechtliche Erlaubnis & Förderung

Der Bestand an Denkmälern im Stadtgebiet Schmallenberg ist umfangreich und vielfältig. Die Listen können Sie als pdf-Datei am Ende der Seite unter "Downloads" herunterladen.

Seit 1980 gilt in Nordrhein-Westfalen das Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW), um diese Kulturdenkmäler zu schützen. Die Untere Denkmalbehörde im Bauordnungsamt der Stadt Schmallenberg ist für die kommunalen Aufgaben der Denkmalpflege zuständig. Hier wird auch seit 1985 die sogenannte Denkmalliste gepflegt. Diese listet alle eingetragenen Denkmäler der Bereiche Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler. 

Mit der Eintragung in die Denkmalliste steht ein Objekt unter Denkmalschutz. Zuvor ist es durch die Untere Denkmalbehörde und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe auf seinen Denkmalwert hin untersucht worden. Voraussetzung ist ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung des Gebäudes. Die Unterschutzstellung wird der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer durch den Eintragungsbescheid bekannt gegeben. Gegen diesen Verwaltungsakt steht der Eigentümerin beziehungsweise dem Eigentümer der Klageweg offen.

Denkmäler in der Stadt Schmallenberg:

Baudenkmäler

Bodendenkmäler

Bewegliche Denkmäler

Sie können die Denkmäler auf der Denkmalkarte NRW ansehen.

Hier können Sie den Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG einsehen und herunterladen.