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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 30. März 2026

Über die Website der Stadt Schmallenberg

Die Internetseite der Stadt Schmallenberg ist unter www.schmallenberg.de erreichbar. Sie enthält Informationen zur Stadtverwaltung sowie zum Leben, Wohnen und Arbeiten in Schmallenberg. Viele Inhalte – insbesondere zu Tourismus, Vereinen und Veranstaltungen – sind auch für Gäste der Stadt interessant.

Die Hauptthemen sind in der Navigation oben auf der Seite erreichbar. Über das jeweilige Untermenü gelangen Sie zu den weiteren Inhalten. An verschiedenen Stellen wird auf externe Internetseiten verlinkt (z. B. für Tourismus oder Behördenleistungen). Diese externen Seiten unterliegen nicht dieser Erklärung.

Bedienung der Website

Die Website kann mit Maus und Tastatur bedient werden. Zusätzlich stehen folgende Hilfsfunktionen zur Verfügung:

  • Startseite: Über das Logo der Stadt Schmallenberg oben links gelangen Sie jederzeit zur Startseite.
  • Suche: Nutzen Sie die Suchfunktion oben rechts. Geben Sie einen Suchbegriff ein – Vorschläge erscheinen automatisch. Mit der Eingabetaste starten Sie die vollständige Suche.
  • Schriftgröße ändern: Mit den Tasten Strg + + (größer) und Strg + - (kleiner) passen Sie die Textgröße in Ihrem Browser an Ihre Bedürfnisse an.
  • Kontrast: Über den Browser oder systemseitige Einstellungen können Sie den Kontrast anpassen.
  • Tastatur-Navigation: Alle wesentlichen Inhalte und Funktionen sind per Tastatur erreichbar (Tab-Taste zum Navigieren, Eingabetaste zum Bestätigen).
  • PDF-Dateien: An einigen Stellen wird auf PDF-Dateien verlinkt (z. B. Satzungen, Amtsblätter). Neu eingestellte Dokumente werden soweit möglich barrierefrei aufbereitet. Ältere Dateien können die Anforderungen teilweise nicht erfüllen – auf Anfrage stellen wir Ihnen eine barrierefreie Alternative bereit.

Rechtliche Grundlagen

Die Stadt Schmallenberg ist als öffentliche Stelle verpflichtet, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus:

  • BGG NRW – Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
  • BITV NRW – Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW (auf Basis der EU-Richtlinie 2016/2102)
  • EN 301 549 – Europäischer Standard für barrierefreie digitale Produkte
  • WCAG 2.1, Stufe AA – Internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (gesetzlicher Mindeststandard)

Stand der Barrierefreiheit (Konformitätsaussage)

Die Internetseite der Stadt Schmallenberg (www.schmallenberg.de) ist mit den Anforderungen der BITV NRW und der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, teilweise vereinbar. Das bedeutet: Viele Inhalte sind bereits barrierefrei zugänglich. Es gibt jedoch einzelne Bereiche, die noch nicht vollständig erfüllt sind – diese sind im nächsten Abschnitt aufgeführt.

Die Beurteilung beruht auf einer Selbstbewertung der Stadt Schmallenberg unter Heranziehung der genannten Rechtsvorschriften sowie der Leitfäden des Projekts BIK für Alle (bik-fuer-alle.de) und des BITV-Tests (webtest.bitv-test.de). Die technische Grundlage der Website wird durch die Südwestfalen-IT (SIT, Hemer) bereitgestellt. Eine externe Prüfung durch eine unabhängige Stelle ist geplant.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen. Wir arbeiten laufend an einer Verbesserung:

Dokumente und Medieninhalte

Ältere bereitgestellte Dateien (z. B. PDFs, Amtsblätter) sowie einzelne Bilder und Grafiken erfüllen die Barrierefreiheitsanforderungen nicht vollständig. Bei neu eingestellten Inhalten werden die Anforderungen soweit möglich berücksichtigt. Auf Anfrage stellen wir jederzeit eine zugängliche Alternative bereit.

Betroffener Standard: WCAG 1.1.1, 1.3.1, 4.1.2 – Wird laufend verbessert.

Technische Bedienbarkeit

Einzelne Funktionen und Bedienelemente sind nicht in jedem Fall vollständig per Tastatur erreichbar oder für assistive Technologien (z. B. Screenreader) optimiert. Bekannte Probleme werden nach Meldung umgehend behoben.

Betroffener Standard: WCAG 2.1.1, 2.1.2, 1.4.3, 1.4.11 – Wird nach Meldung behoben.

Leichte Sprache / Einfache Sprache

Eine vollständige Übertragung aller Inhalte in Leichte oder Einfache Sprache ist nicht in jedem Fall möglich. Inhalte, die über Stichpunkte oder reine Verlinkungen hinausgehen, können nicht durchgehend vereinfacht werden.

Betroffener Standard: BITV NRW § 4 (Anlage 2) – In Bearbeitung.

Hinweis zu unverhältnismäßiger Belastung

Die Aufbereitung älterer PDF-Bestände (vor 2020) stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der BITV NRW dar. Wir stellen auf Anfrage jederzeit eine barrierefreie Alternative oder die gewünschten Informationen auf einem anderen Weg bereit – bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.

Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 30. März 2026 erstellt. Sie wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei wesentlichen Änderungen an der Website aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Haben Sie eine Barriere auf unserer Website entdeckt? Benötigen Sie eine Information in einer anderen, zugänglicheren Form? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und helfen gerne weiter.

Sie können uns wie folgt erreichen:

Wir beantworten Ihre Anfrage so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb von vier Wochen.

Überwachungsstelle und Ombudsstelle (Durchsetzungsverfahren)

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW

Die Überwachungsstelle prüft regelmäßig, ob Websites öffentlicher Stellen in NRW die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen einhalten.

E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW

Wenn Sie nach Ihrer Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle wenden. Sie vermittelt bei Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Das Verfahren ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.