Veröffentlichung von vergebenen Aufträgen

Veröffentlicht werden vergebene Aufträge unter folgenden Voraussetzungen:

  • Aufträge für Bauleistungen (VOB):
    Gem. § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber darüber zu informieren, wenn 
    - bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer und
    - bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer
    übersteigt.
    Die Informationen werden 6 Monate veröffentlicht.

  • Aufträge für Lieferungen/Leistungen (UVgO):
    Gem. § 30 UVgO informiert der Auftraggeber nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf seiner Internetseite.
    Die Informationen werden 3 Monate vorgehalten.

Die Aufträge aus öffentlichen Ausschreibungen werden nicht veröffentlicht.
Aufträge im Anschluss an europaweite Ausschreibungsverfahren werden im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht.

 

 

 

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Unterm Werth 1
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Tel. 02972 980-0
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