Veröffentlicht werden vergebene Aufträge unter folgenden Voraussetzungen:
Aufträge für Bauleistungen (VOB):
Gem. § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber darüber zu informieren, wenn
- bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer und
- bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt.
Die Informationen werden 6 Monate veröffentlicht.
Die Aufträge aus öffentlichen Ausschreibungen werden nicht veröffentlicht.
Aufträge im Anschluss an europaweite Ausschreibungsverfahren werden im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht.