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Öffentliche Bekanntmachung

Städtische Bauleitplanung

45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg

Rücknahme von Gewerbeflächen – Zusammenfassende Änderung von „Gewerbliche Baufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ für insgesamt 2 Teilflächen in den Stadtteilen Schmallenberg und Dorlar

Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Stadt Schmallenberg                           

- Der Bürgermeister -

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Städtische Bauleitplanung

45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg

Rücknahme von Gewerbeflächen – Zusammenfassende Änderung von „Gewerbliche Baufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ für insgesamt 2 Teilflächen in den Stadtteilen Schmallenberg und Dorlar

Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)        

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 24.11.2022 den Einleitungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt gefasst.

Ziel der Änderung ist die Reduzierung obsoleter gewerblicher Bauflächenreserven im städtischen Flächennutzungsplan im Zusammenhang mit der 17. Änderung des Regionalplanes Arnsberg im Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächensparenden Siedlungsentwicklung im Sinne des Ziels 6.1-1 LEP. 

Konkreter rechtlicher Inhalt der Planungsmaßnahme ist die zusammenfassende Änderung der Darstellung „Gewerbliche Baufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ für die 2 Teilflächen in den Stadtteilen Schmallenberg und Dorlar.

Der sich aus 2 Teilflächen zusammensetzende Geltungsbereich der 45. Flächennutzungsplan-Änderung ist aus den nachfolgenden Übersichtsplänen (Teilbereich 1 / Stadt Schmallenberg, Teilbereich 2 / Dorlar) zu ersehen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 45. FNP-Änderung wird in der Zeit vom

29. September 2023 bis einschl. 30. Oktober 2023

durchgeführt.

Zu diesem Zweck werden die Planungsunterlagen in der Vorentwurfsfassung bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses im Bereich der Zimmer 206/207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar                       

                        Montag und Mittwoch            08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                                  13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Dienstag und Donnerstag      08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                                  13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

                        Freitag                                            08.30 Uhr bis 13.00 Uhr                                              

zur Einsichtnahmemöglichkeit öffentlich zum Aushang gebracht.

Im angegebenen Zeitraum besteht für alle Betroffenen oder Interessierten die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und gegebenenfalls Stellungnahmen dazu abzugeben.

Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de) oder der Vertretung (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Eine vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsichtnahme ausgelegten Planungsunterlagen sind für den oben angegebenen Zeitraum in Kürze auch im Internet auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de sowohl unter der Rubrik „Aktuelles“ => „Öffentliche Bekanntmachungen“ (nur  Öffentliche Bekanntmachung) als auch unter der Rubrik „Rathaus & Bürgerservice“ => „Bauen und Wohnen“ => „Bauleitplanung“ => „Bauleitpläne im Verfahren“ veröffentlicht.

Des Weiteren sind die Planungsunterlagen sowie die Bekanntmachung über das zentrale Portal des Landes unter https://www.bauleitplanung.nrw.de abrufbar.

Schmallenberg, den 15.09.2023

 

gez. König

Bürgermeister

 

Anlagen:

Die zugehörigen Planungsunterlagen finden sie hier.