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42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg

Rücknahme von Wohnbauflächen – Zusammenfassende Änderung von „Wohnbaufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ und/oder „Wald“ für insgesamt 17 Teilflächen in den Ortsteilen Bad Fredeburg, Bödefeld, Brabecke, Bracht, Fleckenberg, Gleidorf, Holthausen, Nordenau, Schmallenberg, Sögtrop, Westfeld, Westernbödefeld und Winkhausen

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veröffentlichung (u.a.) im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 den Einleitungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt gefasst.

Die Änderung erfolgt im Regelverfahren gem. §§ 1 – 6a Baugesetzbuch (BauGB), d.h. unter anderem einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.

Ziel der Änderung ist die landes- und regionalplanerisch im Sinne des Freiraumschutzes vorgegebene Reduzierung von im FNP enthaltenen überzähligen Wohnbauflächenreserven.

Konkreter rechtlicher Inhalt der Planungsmaßnahme ist die zusammenfassende Änderung der bestehenden Darstellung „Wohnbaufläche“ in die Freiraumdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ und/oder „Wald“ für insgesamt 17 Teilflächen in den Ortsteilen Bad Fredeburg, Bödefeld, Brabecke, Bracht, Fleckenberg, Gleidorf, Holthausen, Nordenau, Schmallenberg, Sögtrop, Westfeld, Westernbödefeld und Winkhausen.

Der sich somit aus 17 Teilflächen zusammensetzende Geltungsbereich der 42. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Über die in den vorangegangenen frühzeitigen Unterrichtungs- und Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise hat die Stadtvertretung Schmallenberg am 28.09.2023 im Rahmen der Abwägung aller Belange gegen- und untereinander beraten und den Beschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veröffentlichung (u.a.) im Internet der vorab gem. der vorgenommenen Abwägung auszufertigenden Entwurfsfassung der 42. FNP-Änderung gefasst.

Die Öffentlichkeit ist damit gem. § 3 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung erneut zu beteiligen.

Zu diesem Zweck werden die Planentwurfsunterlagen (bestehend aus der Änderungsplanzeichnung, der Begründung mit dem Umweltbericht sowie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) und die bislang vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme auf folgende Art und Weise bereitgestellt:

1.) Gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB Veröffentlichung im Internet:

Veröffentlichung -einschließlich dieser Bekanntmachung- im Internet, zum einen -für die Öffentliche Bekanntmachung separiert- auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de  unter den Rubriken „Aktuelle Nachrichten“ und „Öffentliche Bekanntmachungen“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/presse/oeffentliche-bekanntmachungen ) sowie im Amtsblatt für die Stadt Schmallenberg (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/rathaus-politik/rathaus/amtsblatt ), und, zum anderen, für die kompletten Planungsunterlagen (Bekanntmachung, Planentwurfsunterlagen und umweltrelevante Stellungnahmen), unter der Rubrik „Bauleitpläne im Verfahren“ (Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610 ) sowie im zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de.

2.) Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 4 Nr. 4 BauGB als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 205 bis 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar             

                        Montag und Mittwoch            08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                       13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Dienstag und Donnerstag      08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                       13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

                        Freitag                                    08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Im angegebenen Zeitraum besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de; Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Die Veröffentlichung der Entwurfsfassung der 42. FNP-Änderung erfolgt in der Zeit vom

12. Februar 2024 bis einschl. 15. März 2024.

Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB während der Dauer der vg. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB jeweils möglichst elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schmallenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zur Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Deren bisherige Ergebnisse sind im Umweltbericht, der eigenständiger Bestandteil der Begründung ist, dargelegt. Die der Stadt Schmallenberg als Plangeberin in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten in Form von Daten und Stellungnahmen zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Umweltberichtes eingeflossen.

Zur Abklärung etwaiger artenschutzrechtlicher Betroffenheit gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz wurde eine eigenständige Artenschutzprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse sich ebenfalls im Umweltbericht wiederfinden. Bisherige Stellungnahmen zur Planung, die sich auf umweltrelevante Aspekte beziehen, sind im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor und können eingesehen werden:

1. Art der vorhandenen Umweltinformationen:

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen

Mensch und menschliche Gesundheit

Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse

Tier

Avifaunistische Bestandsaufnahme mit Erfassung planungsrelevanter und gefährdeter Arten und Bewertung der Verbotstatbestände §§ 44 BNatSchG

Pflanzen

Biotopkartierung und Betroffenheitsanalyse 

Fläche

Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse

Boden

Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse

Wasser

Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse

Klima und Luft

Allgemeine Klimadaten und Daten zur lufthygienischen Belastungssituation – Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse

Landschaft

Bestandsaufnahme mit Eingriffsbewertung

Kulturgüter

Bestandsaufnahme und Konfliktanalyse

Sachgüter

Bestandsaufnahme – keine Sachgüter festgestellt

Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen

Zusammenfassende Darstellung und Bewertung     

Abfälle / Abfallentsorgung

Aussagen zum Abfallaufkommen und zum Entsorgungsweg

Eingriffsausgleich

Beurteilungsergebnis: ohne Relevanz

Monitoring

Beurteilungsergebnis: ohne Relevanz

2. Folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) liegen vor und werden zur Einsichtnahme bereitgehalten:

Behörde oder TöB

Art der vorhandenen Informationen

Regionalplanungsbehörde BR Arnsberg

Raumordnungsrechtliche Bewertung

Vodafone

Infrastruktur – Technische Versorgung Telekommunikation

Landesbetrieb Wald und Holz NRW,

Regionalforstamt Oberes Sauerland

Forstrechtliche Bewertung

Untere Wasserbehörde, HSK

Wasserschutzzonen u. Wasservorkommen

Untere Naturschutzbehörde, HSK

Landschaftsschutzgebiete

Landwirtschaftskammer NRW

Darstellungs- und Nutzungskonflikten aus Landwirtschaftssicht, Freiraumschutz, Siedlungsentwicklung, Landesentwicklungsziele, Siedlungsflächenmonitoring BR Arnsberg

Westnetz

Infrastruktur – Technische Versorgung Strom und Gas (regional)

Amprion

Infrastruktur – Technische Versorgung Strom (überregional)

Ruhrverband

Infrastruktur – Technische Entsorgung Abwasser

Dorfverein Bracht-Werntrop

Siedlungsentwicklung – Reduzierung Flächenrücknahme für Bracht (Änderungsteilfläche 3) aufgrund örtlichen Bedarfs

3. Folgende Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Umweltbezug liegen vor und werden -anonymisiert- zur Einsichtnahme bereitgehalten:

Öffentlichkeit/Bürger

Art der vorhandenen Informationen

Private Stellungnahmen

Siedlungsentwicklung – Reduzierung Flächenrücknahmen für Bracht (Änderungsteilfläche 3) und Westfeld (Änderungsteilfläche 13) aufgrund Flächeneignung und örtlicher Bedarfe

Schmallenberg, den 31.01.2024

 

gez. König

Bürgermeister

 

Anlagen:

Hier gelangen Sie zu den Planungsunterlagen.