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Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld", Ortsteil Bödefeld

Hier: Verfahrenseinleitender Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 folgenden verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld, gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Anlageplan 1 zur Verwaltungsvorlage umgrenzten Geltungsbereich des im Jahr 2006 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld, den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zu dessen Aufhebung.“

Der bisherige Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen (der Plan entspricht der im obigen Beschluss genannten Anlage 1).

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld, gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Anlageplan 1 zur Verwaltungsvorlage umgrenzten Geltungsbereich des im Jahr 2006 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 126 „Auf dem Stadtfeld“, Ortsteil Bödefeld, den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zu dessen Aufhebung.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 23.06.2022 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

Schmallenberg, den 16.01.2024

 

gez. König

Bürgermeister

 

Anlagen:

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