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Aufhebung der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld

Verfahrenseinleitender Beschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit

Hier:     
- Verfahrenseinleitender Beschluss gem. den §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 34 und 13 BauGB 
- Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veröffentlichung (u.a.) im In-ternet gem. § 3 Abs. 2 BauGB    
 

1.) Verfahrenseinleitender Beschluss gem. den §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 34 und 13 BauGB

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufhebung der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“ im Ortsteil Westernbödefeld gefasst, der hiermit bekannt gemacht wird:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Anlageplan 1 zur Verwaltungsvorlage (X/464) umgrenzten Geltungsbereich der im Jahr 2005 in Kraft getretenen Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld, den verfahrenseinleitenden Beschluss zu deren Aufhebung wg. baulicher Nichtinanspruchnahme und gleichzeitiger Bindung der zugrunde liegenden Wohnbauflächen-Darstellung.

Das Aufhebungsverfahren ist grundsätzlich analog zum Aufstellungsverfahren einer solchen Satzung gem. § 34 Abs.4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Umweltprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.“

Der (bisherige) Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld, ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen.

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

Wie bereits im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses ausgeführt, wird in Anwendung des § 13 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet und direkt die Öffentliche Auslegung respektive Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird.

 

2.) Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veröffentlichung (u.a.) im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planungsvorhaben zu geben. In Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und gem. Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 23.06.2022 erfolgt dies im Rahmen einer Veröffentlichung (u.a.) im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Zu diesem Zweck werden die Planentwurfsunterlagen (bestehend aus der Aufhebungssatzung und der Begründung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme auf folgende Art und Weise bereitgestellt:

1.) Gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB Veröffentlichung im Internet:

Veröffentlichung -einschließlich dieser Bekanntmachung- im Internet, zum einen auf der städtischen Homepage www.schmallenberg.de unter der Rubrik „Aktuelle Nachrichten“ (nur Bekanntmachung) und unter der Rubrik „Leben & Arbeiten“ => „Stadtentwicklung, Klima & Natur“ => „Bauen und Wohnen“ => „Bauleitplanung“ => „Bauleitpläne im Verfahren“ (Bekanntmachung und Planentwurfsunterlagen) – Direkt-Link: https://www.schmallenberg.de/leben-arbeiten/stadtentwicklung/bauen-wohnen/#c39610 , zum anderen im zentralen Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.bauleitplanung.nrw.de.

2.) Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 4 Nr. 4 BauGB als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit:

Öffentlicher Aushang bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, im Flur des II. Obergeschosses (Neubau) im Bereich der Zimmer 205 bis 207 des Amtes für Stadtentwicklung, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar                       

                        Montag und Mittwoch            08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                       13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Dienstag und Donnerstag      08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                                       13.30 Uhr bis 17.00 Uhr

                        Freitag                                    08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Im angegebenen Zeitraum besteht für jedermann die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen, die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Auf Verlangen kann über die Planung von der zuständigen Sachbearbeitung des Fachamtes (Herr Beste, Telefon: 02972/980-303, E-Mail: heiner.beste@schmallenberg.de; Frau Weidenfeld, Telefon: 02972/980-226, E-Mail: luisa.weidenfeld@schmallenberg.de) Auskunft erteilt werden. Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Die Veröffentlichung der Planentwurfsunterlagen zur Aufhebung der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld, erfolgt in der Zeit vom

05. Februar 2024 bis einschl. 04. März 2024.

Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB während der Dauer der vg. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB jeweils möglichst elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Für die elektronische Übermittlung von Stellungnahmen per E-Mail können folgende Empfangspostfächer genutzt werden:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Planungsvorhaben unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schmallenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planungsvorhabens nicht von Bedeutung ist.

 

Bekanntmachungsanordnung

Betr.:  Aufhebung der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld

hier:   Verfahrenseinleitender Aufstellungsbeschluss gem. den §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 34 und 13 BauGB

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 23.06.2022 den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufhebung der Ergänzungssatzung „Zur Krummel“ im Ortsteil Westernbödefeld gefasst, der bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Anlageplan 1 zur Verwaltungsvorlage (X/464) umgrenzten Geltungsbereich der im Jahr 2005 in Kraft getretenen Ergänzungssatzung „Zur Krummel“, Ortsteil Westernbödefeld, den verfahrenseinleitenden Beschluss zu deren Aufhebung wg. baulicher Nichtinanspruchnahme und gleichzeitiger Bindung der zugrunde liegenden Wohnbauflächen-Darstellung.

Das Aufhebungsverfahren ist grundsätzlich analog zum Aufstellungsverfahren einer solchen Satzung gem. § 34 Abs.4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Umweltprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 23.06.2022 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

Schmallenberg, den 16.01.2024

 

gez. König

Bürgermeister

 

Anlagen:

Hier gelangen Sie zu den Planungsunterlagen.