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Unterbringung nach dem PsychKG

Bei Personen mit einer psychischen Erkrankung, von denen eine erhebliche Gefährdung ausgeht, haben die örtlichen Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW)

Einweisung nach dem PsychKG

Kontakt

Rathaus Schmallenberg
Raum: 120
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag:8.30 Uhr bis 13.00 Uhr