Es gibt Situationen, in denen Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihren Elternhäusern leben können und eine Erziehung außerhalb des Elternhauses nötig werden kann. Diese Form der Erziehung, die Heimerziehung, gehört zu den so genannten stationären Formen der Hilfen zur Erziehung und findet über Tag und Nacht außerhalb der Familie statt.
Die Heimerziehung umfasst heute eine Vielzahl unterschiedlicher Lebensorte: Einrichtungen mit mehreren Gruppen, heilpädagogische Heime, Kinderdörfer, Wohngemeinschaften, sozialpädagogisch betreutes Wohnen, Aufnahme- und Klärungsstellen usw.
Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform, soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.
Mit der Heimerziehung werden unterschiedliche sozialpädagogische Zielsetzungen verfolgt. Dabei stehen unter Berücksichtigung von Alter, Entwicklungsstand des jungen Menschen und den Bedingungen in der Herkunftsfamilie folgende Zielsetzungen im Vordergrund:
- Die Rückführung in die Herkunftsfamilie und Schaffung der Voraussetzungen dafür.
- Die Vorbereitung der Erziehung in einer Familie oder familienähnlichen Wohnform, aber auch die Gewährung dieser Erziehung.
- Die Förderung der Verselbständigung des Jugendlichen bzw. Begleitung und Hinführung dazu.
Betreute Wohnformen werden im Kontext zur Heimerziehung angeboten und richten sich zunächst an Jugendliche die aus Einrichtungen verselbständigt werden sollen. Sie wird aber auch eigenständig angeboten. Als eigenständige Hilfeform wird sie dann angeboten, wenn junge Menschen erst spät Hilfestellung benötigen, insbesondere in der familiären Ablösungsphase.
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe)
§ 34 SGB VIII - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform:
Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Es gibt Situationen, in denen Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihren Elternhäusern leben können und eine Erziehung außerhalb des Elternhauses nötig werden kann. Diese Form der Erziehung, die Heimerziehung, gehört zu den so genannten stationären Formen der Hilfen zur Erziehung und findet über Tag und Nacht außerhalb der Familie statt.
Die Heimerziehung umfasst heute eine Vielzahl unterschiedlicher Lebensorte: Einrichtungen mit mehreren Gruppen, heilpädagogische Heime, Kinderdörfer, Wohngemeinschaften, sozialpädagogisch betreutes Wohnen, Aufnahme- und Klärungsstellen usw.
Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform, soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.
Mit der Heimerziehung werden unterschiedliche sozialpädagogische Zielsetzungen verfolgt. Dabei stehen unter Berücksichtigung von Alter, Entwicklungsstand des jungen Menschen und den Bedingungen in der Herkunftsfamilie folgende Zielsetzungen im Vordergrund:
- Die Rückführung in die Herkunftsfamilie und Schaffung der Voraussetzungen dafür.
- Die Vorbereitung der Erziehung in einer Familie oder familienähnlichen Wohnform, aber auch die Gewährung dieser Erziehung.
- Die Förderung der Verselbständigung des Jugendlichen bzw. Begleitung und Hinführung dazu.
Betreute Wohnformen werden im Kontext zur Heimerziehung angeboten und richten sich zunächst an Jugendliche die aus Einrichtungen verselbständigt werden sollen. Sie wird aber auch eigenständig angeboten. Als eigenständige Hilfeform wird sie dann angeboten, wenn junge Menschen erst spät Hilfestellung benötigen, insbesondere in der familiären Ablösungsphase.
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe)
§ 34 SGB VIII - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform:
Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
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Heimerziehung
Es gibt Situationen, in denen Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihren Elternhäusern leben können und eine Erziehung außerhalb des Elternhauses nötig werden kann. Diese Form der Erziehung, die Heimerziehung, gehört zu den so genannten stationären Formen der Hilfen zur Erziehung und findet über Tag und Nacht außerhalb der Familie statt.
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