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Kanalanschluss

Der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage ist vom Grundstückseigentümer mindestens vier Wochen vor Beginn der Baumaßnahmen zu beantragen. Die Zuständigkeit für die Erstellung des Kanals im öffentlichen Raum (Grundstücksanschluss) liegt beim Ruhrverband. Auf dem Privatgrundstück ist der Grundstückseigentümer für die Verlegung zuständig (Hausanschluss).

Zur Abstimmung von Baumaßnahmen sollte die Stadt daher frühzeitig an den Planungen eines Kanalanschlusses beteiligt werden. Diese stellt gerne die Kontakte zum zuständigen Techniker des Ruhrverbandes her.

Die Stadt Schmallenberg hat die Pflicht zum Sammeln und Fortleiten des Abwassers im gesamten Stadtgebiet auf den Ruhrverband übertragen. Ein Kanalanschlussbeitrag für neu angeschlossene Grundstücke wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erhoben. 

Kostenersatz für die Herstellung, Erneuerung, Unterhaltung, Veränderung und Beseitigung für einen Grundstücksanschluss wird für Baumaßnahmen wird ebenfalls nicht mehr erhoben. Die Zuständigkeit für Grundstücksanschlüsse liegt beim Ruhrverband.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Abwasserentsorgung und Kanalnetzauskunft oder im Merkblatt Informationen zum Kanalnanschluss.

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Schmallenberg (Entwässerungssatzung)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schmallenberg

siehe Ortsrecht/Satzungen

Wasseranschluss
Öffentliche Abwasseranlage
Anschluss an die Abwasseranlage

Kontakt

Technisches Bauamt
Hünegräben 19 A
57392 Schmallenberg
Öffnungszeiten
Tag
Dienstag:8.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung