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35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg

Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ und von "Wohnbaufläche" in "Fläche für die Landwirtschaft", Ortsteil Oberkirchen

Hier: Schlussbekanntmachung - Bekanntgabe der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch und des Inkrafttretens der Änderung

Stadt Schmallenberg

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg

35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmallenberg

Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ und von "Wohnbaufläche" in "Fläche für die Landwirtschaft", Ortsteil Oberkirchen

Hier: Schlussbekanntmachung - Bekanntgabe der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch und des Inkrafttretens der Änderung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 26.04.2018 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Einleitung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Schmallenberg im Ortsteil Oberkirchen gefasst.

Anlass und Zielsetzung der Planungsmaßnahme war die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet für eine Ein- bis Zweifamilienhausbebauung und damit die nachfragegerechte Bereitstellung weiterer Wohnbaugrundstücke im Ortsteil Oberkirchen. Im Gegenzug zur Wohnbauflächen-Neudarstellung für das Plangebiet (Bereich „A“) sind angesichts des im Siedlungsflächenmonitoring der Bezirksregierung Arnsberg festgestellten rechnerischen Wohnbauflächenüberangebotes im Rahmen der 35. FNP-Änderung die Flächen „B“ und „C“ in die Auffangdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ rücküberführt worden.

Der Geltungsbereich der 35. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:

Übersichtsplan

Die 35. FNP-Änderung wurde der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 16.11.2023 gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt und ist am 17.01.2024 bei der Bezirksregierung eingegangen.

Mit Bericht Az.: 35.02.27.01-001 vom 06.02.2024 hat die Bezirksregierung Arnsberg die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB wird die vorstehende Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB tritt die 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg mit dieser Bekanntmachung in Kraft.  

Gem. § 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB werden die zugehörigen Planungsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit dem Umweltbericht sowie der Zusammenfassenden Erklärung, ab sofort bei der Stadtverwaltung Schmallenberg, Rathaus, Unterm Werth 1, 2. Obergeschoss, beim Amt für Stadtentwicklung (Zimmer 218 / 217) während der allgemeinen Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Planinhalt Auskunft erteilt.

Ergänzend werden die vg. Planunterlagen zu gegebener Zeit auch auf der Internetseite der Stadt Schmallenberg unter https://www.schmallenberg.de/ eingestellt.

Hinweise nach dem Baugesetzbuch und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

  1. Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften respektive Mängel der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der FNP-Änderung schriftlich gegenüber der Stadt Schmallenberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
  2. Gem. § 7 Abs. 6 GO NW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser FNP-Änderung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
    a) die vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
    b)  die FNP-Änderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 
    c)  der Bürgermeister hat den feststellenden Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Schmallenberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergeben.

 

Bekanntmachungsanordnung

Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg

35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmallenberg, Ortsteil Oberkirchen

Hier: Schlussbekanntmachung - Bekanntgabe der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch

Die 35. FNP-Änderung der Stadt Schmallenberg, Ortsteil Oberkirchen, wurde der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 16.11.2023 am 17.01.2024 gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Bericht 35.02.27.01-001 vom 06.02.2024 hat die Bezirksregierung Arnsberg die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ordne ich hiermit die öffentliche Bekanntmachung der vorstehenden Genehmigungsverfügung an; ferner gem. § 215 Abs. 2 BauGB die öffentliche Bekanntmachung der vorgeschriebenen gesetzlichen Hinweise.

 

Schmallenberg, den 06.03.2024

gez. König

Bürgermeister