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Stadt sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Amtszeiten beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht laufen aus - Stadt Schmallenberg sucht interessierte Personen

Die Wahlzeit der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen beim Verwaltungsgericht Arnsberg und beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster endet turnusgemäß zu Beginn des Jahres 2025. Zur Vorbereitung der Neuwahlen stellen die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis jeweils Vorschlagslisten mit geeigneten Personen auf, aus denen der Kreistag letztendlich die Vorschlagsliste für den Wahlausschuss des jeweiligen Gerichtes zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die kommende Amtszeit von 2025 bis 2030 erstellt.

Bei der Auswahl der Personen sind bestimmte Voraussetzungen der Eignung zum ehrenamtlichen Richteramt zu erfüllen. Zum Beispiel muss der ehrenamtliche Richter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Ausgeschlossen vom ehrenamtlichen Richteramt sind vorbestrafte Personen und Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. Ebenfalls nicht berufen werden können u. a. Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind.

Interessierte Personen können sich schriftlich unter Angabe von Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf bei der Stadt Schmallenberg, Ordnungsamt, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, bis zum 28.03.2024 melden. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Schmallenberg beschließt dann die Stadtvertretung.

Für weitere Auskünfte steht das Ordnungsamt, Frau Langer, Tel.: 02972/980-128, gern zur Verfügung.