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Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.

Mit einem Antrag auf Vorbescheid kann man eine rechtsverbindliche Auskunft zu Einzelfragen des Baurechts einholen. Man kann Fragen wie z.B. die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens klären.

Dieser Vorbescheid gilt 3 Jahre, d. h., die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Ein positiver Vorbescheid gibt Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Vorhabens. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Amtliche Vordrucke, Formulare und Merkblätter zum Thema Bauantrag als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Audrucken finden Sie im

Bauportal NRW

Die Gebühren für eine Bauvoranfrage betragen mindestens 50 EUR, sie werden nach dem Aufwand der Prüfung ermittelt.

Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind. Zur Prüfung, ob ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf, sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Vordruck Antrag auf Vorbescheid
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
  • der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
  • die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
  • die Baubeschreibung

    Baugesetzbuch (BauGB)

    •  

      Baunutzungsverordnung (BauNVO)

      •  

         

        Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018

        •  

           

          Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

          •  

             

            Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

            •  

               

              Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

              •  

                 

                Gebührengesetz (GebG NRW)

                •  

                   

                  Gebührenkatalog

                  •  

                    Kontakt

                    Herr Schüßler ist zuständig für die folgenden Ortsteile in der Stadt Schmallenberg:

                    Grafschaft
                    Jagdhaus
                    Latrop
                    Schanze
                    Schmallenberg
                    Störmecke
                    Waidmannsruh
                    Wulwesort

                    Rathaus Schmallenberg
                    Unterm Werth 1
                    57392 Schmallenberg
                    Öffnungszeiten
                    Tag
                    Donnerstag:8:30 bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr