Der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage ist vom Grundstückseigentümer mindestens vier Wochen vor Beginn der Baumaßnahmen zu beantragen. Die Zuständigkeit für die Erstellung des Kanals im öffentlichen Raum (Grundstücksanschluss) liegt beim Ruhrverband. Auf dem Privatgrundstück ist der Grundstückseigentümer für die Verlegung zuständig (Hausanschluss).
Zur Abstimmung von Baumaßnahmen sollte die Stadt daher frühzeitig an den Planungen eines Kanalanschlusses beteiligt werden. Diese stellt gerne die Kontakte zum zuständigen Techniker des Ruhrverbandes her.
Die Stadt Schmallenberg hat die Pflicht zum Sammeln und Fortleiten des Abwassers im gesamten Stadtgebiet ab dem 01.10.2017 auf den Ruhrverband übertragen. Ein Kanalanschlussbeitrag für neu angeschlossene Grundstücke wird , ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erhoben. Eigentümer von Grundstücken, für die kein Kanalanschlussbeitrag gezahlt wurde werden mit einer um 0,10 €/m³ höheren Schmutzwassergebühr und 0,03 €/m² höheren Niederschlagswassergebühr veranlagt.
Kostenersatz für die Herstellung, Erneuerung, Unterhaltung, Veränderung und Beseitigung für einen Grundstücksanschluss wird für Baumaßnahmen nach dem 01.10.2017 nicht mehr erhoben. Die Zuständigkeit für Grundstücksanschlüsse liegt seit diesem Zeitpunkt beim Ruhrverband.
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Schmallenberg (Entwässerungssatzung)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schmallenberg
(siehe Ortsrecht/Satzungen)
Winfried
Schauerte
Allgemein
Montag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage ist vom Grundstückseigentümer mindestens vier Wochen vor Beginn der Baumaßnahmen zu beantragen. Die Zuständigkeit für die Erstellung des Kanals im öffentlichen Raum (Grundstücksanschluss) liegt beim Ruhrverband. Auf dem Privatgrundstück ist der Grundstückseigentümer für die Verlegung zuständig (Hausanschluss).
Zur Abstimmung von Baumaßnahmen sollte die Stadt daher frühzeitig an den Planungen eines Kanalanschlusses beteiligt werden. Diese stellt gerne die Kontakte zum zuständigen Techniker des Ruhrverbandes her.
Die Stadt Schmallenberg hat die Pflicht zum Sammeln und Fortleiten des Abwassers im gesamten Stadtgebiet ab dem 01.10.2017 auf den Ruhrverband übertragen. Ein Kanalanschlussbeitrag für neu angeschlossene Grundstücke wird , ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erhoben. Eigentümer von Grundstücken, für die kein Kanalanschlussbeitrag gezahlt wurde werden mit einer um 0,10 €/m³ höheren Schmutzwassergebühr und 0,03 €/m² höheren Niederschlagswassergebühr veranlagt.
Kostenersatz für die Herstellung, Erneuerung, Unterhaltung, Veränderung und Beseitigung für einen Grundstücksanschluss wird für Baumaßnahmen nach dem 01.10.2017 nicht mehr erhoben. Die Zuständigkeit für Grundstücksanschlüsse liegt seit diesem Zeitpunkt beim Ruhrverband.
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Schmallenberg (Entwässerungssatzung)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schmallenberg
(siehe Ortsrecht/Satzungen)