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Rückgriff Unterhaltsvorschuss

Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sichert den Unterhalt von Kindern, alleinerziehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen. Der andere (barunterhaltspflichtige) Elternteil wird jedoch nicht aus seiner Pflicht entlassen, wenn der Staat für sein Kind Unterhaltsvorschuss zahlt. Das Landesamt für Finanzen NRW und in einigen Fällen das Jugendamt machen diese Ansprüche geltend.

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