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Öffentliche Bekanntmachung - Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 171 „Schiefergrube Magog“, Ortsteil Bad Fredeburg

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Stadt Schmallenberg                           

- Der Bürgermeister -

Öffentliche Bekanntmachung

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 171 „Schiefergrube Magog“, Ortsteil Bad Fredeburg

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 21.03.2024 zum Zwecke der Erweiterung der Betriebsfläche der Firma Schiefergruben Magog GmbH & Co. KG, Bad Fredeburg, den nachfolgenden, verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage X/904 umgrenzte Gebiet des Betriebsstandortes der Schiefergrube Magog im Ortsteil Bad Fredeburg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung eines gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“.

Planungsziel ist im Wesentlichen die Erweiterung des bestehenden Industriegebietsbereiches in westliche Richtung durch Ausweisung zusätzlicher betriebsgebundener Industriefläche.

Zu diesem Zweck wird der das Betriebsgelände bisher bauleitplanungsrechtlich fassende Bebauungsplan Nr. 36 „Weißer Stein II“ von 1984 den aktuellen betrieblichen Erfordernissen gemäß in Teilen neu überplant und örtlich erweitert und vorbehaltlich der späteren Rechtskrafterlangung des Bebauungsplanes Nr. 171 durch diesen in den betreffenden Bereichen ersetzt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“ erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich in Teilen deckungsgleichen 39. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Stadtvertretung erwartet, dass die Anliegergemeinschaft Schieferweg und die Schiefergruben Magog GmbH kurzfristig in moderierte Gespräche zwecks Lösung des Konflikts zur weiteren räumlichen Entwicklung der Schiefergrube Magog gehen.“

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen, der im Übrigen der im obigen Beschluss genannten Anlage 2 der Verwaltungsvorlage X/904 entspricht.

Der vorstehende Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 21.03.2024 zum Zwecke der Erweiterung der Betriebsfläche der Firma Schiefergruben Magog GmbH & Co. KG, Bad Fredeburg, den nachfolgenden, verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“ gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage X/904 umgrenzte Gebiet des Betriebsstandortes der Schiefergrube Magog im Ortsteil Bad Fredeburg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Beschluss zur Aufstellung eines gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“.

Planungsziel ist im Wesentlichen die Erweiterung des bestehenden Industriegebietsbereiches in westliche Richtung durch Ausweisung zusätzlicher betriebsgebundener Industriefläche.

Zu diesem Zweck wird der das Betriebsgelände bisher bauleitplanungsrechtlich fassende Bebauungsplan Nr. 36 „Weißer Stein II“ von 1984 den aktuellen betrieblichen Erfordernissen gemäß in Teilen neu überplant und örtlich erweitert und vorbehaltlich der späteren Rechtskrafterlangung des Bebauungsplanes Nr. 171 durch diesen in den betreffenden Bereichen ersetzt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“ erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur räumlich in Teilen deckungsgleichen 39. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Stadtvertretung erwartet, dass die Anliegergemeinschaft Schieferweg und die Schiefergruben Magog GmbH kurzfristig in moderierte Gespräche zwecks Lösung des Konflikts zur weiteren räumlichen Entwicklung der Schiefergrube Magog gehen.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 21.03.2024 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

Schmallenberg, den 12.04.2024

 

gez. König