Der Erhalt und Schutz der besonderen baulichen und gestalterischen Qualitäten in ihren Orten ist der Stadt Schmallenberg seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen im Rahmen der Stadtentwicklung. Der Erhalt von historischer und ortstypischer Baukultur ist somit als eine zentrale Zielsetzung in das Stadtentwicklungskonzept Schmallenberg 2030 eingegangen. Der Erlass von Gestaltungssatzungen zum Schutz der Ortsbilder, Bauberatungen und finanzielle Förderungen in Form von Zuschüssen sind wichtige Bausteine bzw. Instrumente, um dieses zu erreichen. Ergänzend zu Mitteln von Bund und Land stellt die Stadt Schmallenberg auch eigene Haushaltsmittel zur Verfügung, um Eigentümer und Bauherren wirksam unterstützen zu können.
Die Gewährung von Zuschüssen zu Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage folgender Förderprogramme und -richtlinien:
Förderung von Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwänden und Dächern in folgenden Entwicklungsbereichen:
Kernort Schmallenberg
Förderrichtlinie und Entwicklungsbereich
Zuwendungsantrag
Verwendungsnachweis
Kernort Bad Fredeburg
sowie die besonders schützenswerten Orte
Altenilpe, Berghausen, Bödefeld, Dorlar, Fleckenberg, Grafschaft, Holthausen, Jagdhaus, Kirchrarbach, Latrop, Lenne, Niedersorpe, Nordenau, Oberhenneborn, Oberkirchen, Oberrarbach, Sellinghausen, Westfeld und Winkhausen
Förderrichtlinie und Entwicklungsbereiche
Zuwendungsantrag
Verwendungsnachweis
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt von ortsbildprägender oder kulturhistorisch erhaltenswerter Bausubstanz in den sonstigen Orten im Stadtgebiet.
Fördergrundsätze
Zuwendungsantrag
Verwendungsnachweis
Förderung von Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen, die zum Erhalt und zur Pflege von denkmalgeschützten Gebäuden beitragen.
Zuwendungsantrag
Verwendungsnachweis
Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung von erhaltenswerten ortsbild- oder landschaftsprägenden Objekten in ländlichen Orten (insbesondere landwirtschaftliche Gebäude) durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Weitere Informationen auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderung_dorfentwicklung/index.php
Zuwendungsanträge zur Stadterneuerung, Dorferneuerung und Denkmalförderung sind mit Kostenvoranschlägen (je Maßnahme mind. 2 Vergleichsangebote), Fotos vom Gebäude und ggf. Planunterlagen bei der Stadt Schmallenberg einzureichen.
Unbedingt zu beachten ist, dass mit einer Maßnahme bzw. Bauausführung erst dann begonnen werden darf, wenn über einen Zuwendungsantrag entschieden bzw. ein Zuschuss bewilligt worden ist. Ein vorzeitiger Baubeginn wirkt sich förderschädlich aus.
Für weitere Auskünfte bzw. Bauberatungen stehen die Mitarbeiter im Amt für Stadtentwicklung und Bauordnungsamt gerne zur Verfügung. Regelmäßig wird eine Bürgerberatung zu Bau- und Gestaltungsfragen unter Beteiligung eines auswärtigen Architekten angeboten, die Eigentümer und Bauherren kostenlos in Anspruch nehmen können. Termine dazu werden in der Presse rechtzeitig bekanntgegeben.