Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Steuer und dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Die Steuersätze sind der jeweils gültigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schmallenberg zu entnehmen.