Die Neuvergabe von Straßenbezeichnungen (z. B. in Neubaugebieten) wird durch den Rat bzw. Bezirksausschuss beschlossen, ebenso bei Änderungen von Straßenbezeichnungen.
Änderung von (doppelten) Straßenbezeichnungen auf Anregung der Anlieger.
Lageplan
Vorschlagsliste mit Unterschriften der Anlieger
Gemeindeordnung (GO NRW)
Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Baugesetzbuch (BauGB)