Erlaubnis zur Vertretung des Inhabers eines Gaststättengewerbes
Je nach Art des Betriebes zwischen 100,00 € und 250,00 €
Antrag des Inhabers eines Gaststättengewerbes auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis für einen bestimmten Stellvertreter.
Von dem bestimmten Stellvertreter werden folgende Unterlagen benötigt:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter
Gaststättengesetz (GastG)