Für regelmäßig zu zahlende Abgaben (Gewerbesteuer, Hundesteuer, Grundbesitzabgaben einschließlich Wassergeld und Kanalbenutzungsgebühr, Kindergartenbeitrag, Miete) empfiehlt sich das Lastschrifteinzugsverfahren.
Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten, müssen Sie eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug mittels Formular (siehe unten) erteilen. Eine General-Ermächtigung kann nicht erteilt werden; für jede Abgabe / jedes Objekt ist eine separate Ermächtigung zu erteilen (z. B. Grundbesitzabgaben zum Haus "Kirchplatz 21" oder Hundesteuer eines Hundehalters).
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Das Formular ist vom Kontoinhaber eigenhändig zu unterschreiben. Senden Sie es mir dann per Post, per Telefax oder eingescannt per E-Mail zu.
SEPA-Lastschriftmandat