Das Schiedsverfahren kommt zum einen bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen in Betracht. Zum anderen ist es bei strafrechtlichen Angelegenheiten vorgeschrieben, wenn die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung nicht durchführt, sondern auf den Privatklageweg verweist. Typische Fälle, in denen die Schiedsperson weiterhelfen kann sind z. B.: Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadenersatzansprüche, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung Verletzung des Briefgeheimnisses, usw.
Schiedspersonen in der Stadt Schmallenberg:
Schiedsmann:
Georg Brand
Grafschaft, Winkhauser Str. 2
57392 Schmallenberg
Tel. 02972/6322
Stellv. Schiedsmann:
Horst Broeske
Antoniusstraße 4
57392 Schmallenberg
Tel. 02972/1237
Stellv. Schiedsmann:
Siegfried Knoche
Bad Fredeburg
Buchhagenweg 3
57392 Schmallenberg
Tel. 02974/6579
Weitere Informationen:
www.schiedsamt.de
www.justiz.nrw.de
Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben; kommt ein Vergleich zu Stande, so beträgt die Gebühr 25 Euro. Die Gebühr kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Parteien und der Schwierigkeit des Falles bis auf 40 Euro erhöht werden.
Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NW)